Bauvoranfrage mit flexiblem Hauswunsch möglich?

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A.S.S.

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Wir wollen auf einem 4,4ha großem Wiesengrundstück eine Lamazucht aufziehen. Eine Herde existiert bereits seit 12 Jahren. Dazu müssen wir wohl - da es Außenbereich ist und kein Bauland ist - eine Bauvoranfrage stellen. Und unser Haus wohl als Wirtschafts- und Wohngebäude deklarieren. Das Problem ist die geforderte Genauigkeit des Bauvorhabens. Bisher ist es uns relativ gleichgültig, wo unser Haus auf dem Grundstück steht, wie es genau aussieht, ob es Keller hat oder nicht (wir würden gern einen haben, aber wenn die Anfrage nur aus diesem Grund scheitert, ist es uns egal), ... D.h. wir würden gern die Auflagen der Gemeinde erfahren, die aber leider vom Regionalamt (nicht in dem Ort) aufgestellt werden, falls eine Genehmigung erteilt wird. Und dazu müssen wir komplette Anfrage stellen. Natürlich wollen wir keine 3 Monate warten, nur um dann abschlägig beschieden zu werden, weil unsere Skizze in irgendeinem Punkt nicht angenommen wurde. Wir können das Aussehen und den Standort des Hauses komplett variabel entscheiden. Wie kann man so etwas in eine Bauvoranfrage schreiben? Daß man sich nach den Auflagen der Gemeinde richtet und flexibel bezüglich des Standortes und des Hauses ist? Eine genaue Skizze ist in diesem Sinne ja nicht möglich. Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.
A.S.S.
 
Hallo

Wenn das Grundstück noch nicht bebaut ist, sehe ich eigentlich schwarz für Ihr Vorhaben. Zumindest in Bayern ist es so dass fast keine Baugenehmigungen im Außenbereich erteilt werden, schon gar nicht wenn damit ein Wohnhaus verbunden ist. Evt. möglich wäre vielleicht die Stallungen durchzukämpfen (wegen Geruch etc.). Aber mehr auch nicht.
So weit jedenfalls mein bisheriger Kenntnisstand.
Eine Alternative wäre vielleicht einen bestehenden Hof zu kaufen.
Gruß

Dorothée
 
Links und rechts von dem Grundstück stehen bereits Wohnhäuser, obwohl es im Außenbereich liegt. Und der Geruch stellt auch kein Problem dar. Das Problem, das wir haben, liegt tatsächlich in der "offenen" Antragsform, die wir am liebsten stellen wollen. Muß also ein abgeschlossenes Diagramm des "geplanten" Hauses vorliegen? Oder kann man irgendwie klarstellen, daß man sich nach den (nicht bekannten) Auflagen der Gemeinde richten wird und das Haus entsprechend gestaltet? Wenn ja, wie macht/formuliert man dies am besten?
 
Hallo

Am Bauamt gibt es für diesen Zweck Formulare die man ausgefüllt an die Gemeinde schickt. Da steht auch genau dabei was man braucht und wie es ungefähr dargestellt werden soll. Man kann sich von denen auch beraten lassen (hat meist nichts mit der Wohnortgemeinde zu tun, sondern ist im Landratsamt zu finden)
Es ist völlig egal, ob da schon ein paar andere Häuser stehen. Die sind Bestand. Aber neue werden vermutlich nicht mehr genehmigt (Zersiedelung der Landschaft).
Aber versuchen könne sie es ja.
Gruß

Dorothée
 
Einfach die Gedanken umsetzen

Hallo,

eine Bauvoranfrage kann bis auf das angesprochene Formular meist formlos gestellt werden. Über den Aussenbereich und die Entscheidung würde ich mir jetzt noch keine Gedanken machen. Alles reine Spekulation, die Euch nur Gedanken und Nerven kostet (und umsonst sind, bis die Entscheidung vorliegt).
Ich würde wie folgt vorgehen:

Am besten die Varianten, die Ihr im Kopf habt recht genau aufskizzieren. Nach dem Schema: Variante 1, Variante 2 und Variante 3. Und als vierte Variante würde ich anbieten, das persönliche Gespräch mit der Behörde zu suchen und eine Idee zu erarbeiten. Die Behörde ist evtl. am Anfang etwas rauh, aber das sagt nichts aus.
Am besten alles mit Bildern, Vorstellungen und ggf. dem finanziellen Hintergrund untermauern, damit nicht der Eindruck entsteht man wollte billig an Baugrund kommen und den Rest des Geländes verkommen lassen. Und, lieber zuviel Arbeit investieren als zuwenig.

Die zuständige Behörde wird sich schon Zeit lassen, da aus einer positiven beschiedenen Bauvoranfrage ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung entsteht. Also, gut Ding will Weile haben.

Gruss Michael
 
Bauvoranfrage mit flexiblem Hauswunsch möglich?

Zunächst gibt es das BauGesetzbuch, die Landesbauordnung und kommunale Satzungen. Wie euer Stadt-Kreisbauamtden Begriff "Außenbereich" definiert, solltet ihr vorsichtig erfragen. Ob durch die vorh. Umgebungsbebauung der Begriff "Im Zusammenhang bebauter Ortsteile" hergeleitet werden kann, kann man per Ferndiagnose nicht sagen. Auch nicht ob ihr nach BauGB "priviligierte Landwirte" seid. (Landwirtschaftsbehörde eures Kreises). - Sucht euch einen cleveren Architekten, der sich jedoch auch in kommunaler Bauleiplanung und im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht auskennt. Begründet eure Sache gut. Maccht bestens eure Hausaufgaben. Studiert das BauGB und Vergleichsfälle. In Hessen legt man Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein, dann Anhörungsausschuß des Landkreises, dann RP(Regierungspräsident-Stellungnahme). Alles schon mal positiv durchgefochten. Formulare gut und schön. Wichtiger Begründung und ganzheitliches langfristiges Konzept.Ist das Vorhaben auf lange Dauer wirtschaftlich und zukunfttauglich? Dies wird geprüft. Es kann ein langer Weg werden. - Sicher braucht ihr auch ne Finanzierung. Steht die und wie?
mfg
H.-G. Spahn
 
priviligierter Landwirt??

Hallo ,
Wenn Sie vom Bauaufsichtsamt keine "Auflagen" abfragen können ,liegt es daran ,dass sie es selber nicht wissen.
Bei einer Bauvoranfage werden ja erst die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert.
Versuchen Sie doch einmal bei der unteren Naturschutzbehörde und beim Landwirtschaftsamt vorab einiges zu klären.

Ist es denn wirklich Außenbereich?
Wenn Häuser links und rechts des Grundstückes stehen, versuchen sie es doch über eine Baulücke nach § 34 BauGB.
viele Grüße
 
Thema: Bauvoranfrage mit flexiblem Hauswunsch möglich?

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