nasse Wände

Diskutiere nasse Wände im Forum Fußboden, Wand & Decke im Bereich - hallo zusammen Ich habe mir ein haus Gekauft Baujaht 1908 es war auvh alles toll als ich es besichtigt habe keine feuchten stellen jetzt habe...
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Ronny 1981

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hallo zusammen

Ich habe mir ein haus Gekauft Baujaht 1908 es war auvh alles toll als ich es besichtigt habe keine feuchten stellen jetzt habe ich das haus 4 Wochen und muste feststellen das ich nasse Wände habe von unten aufsteigend bis jetzt nur die innenwände . Das Haus wurd 2008/2009 Umfangreich Saniert von innen und aussen also neuer Fusboden die wände wurden von der einen seite Verkleidet und von der anderen neu verputzt. Das haus ist teilsunterkellert also unter dem Bad ist der keller dort sind die wände auch nass und salpeter ist an der wand denke ich jetzt meine frage was kann man da tun kann man da überhaupt was machen wie würdet ihr da vorgehen

MfG Ronny
 
Hauskauf

Hallo Ronny,
was heißt genau "gekauft"?
Ist die Auflassung im Grundbuch schon geschehen oder gibt es nur Auflassungsvormerkung und Kaufvertrag?
Was steht im Kaufvertrag zur Mängelfreiheit?
Wohnen Sie bereits im Haus?

Viele Grüße
 
Umfanreich saniert ...

Hallo Ronny,das ist jetzt nicht ganz so einfach und es hängt viel davon ab, wie Deine Zielsetzung aussieht. Zielsetzung heißt: entweder Instandsetzung oder Rückabwicklung. Ich nehme an, wenn Du ein Haus erworben hast, dass "umfangreich innen und außen saniert" sein soll, Du eigentlich nicht vor hattest Arbeiten im größeren Umfang ausführen zu lassen.

Wenn Du Dich zur Instandsetzung entschließt sollte zunächst einmal auf die Such gegangen werden, woher die Feuchtigkeit stammt, wo diese anzutreffen ist.
Um hier behilflich zu sein müsste bekannt sein, aus welchen Materialien genau Innen- und Außenwände sowie deren Bekleidungen / Verkleidungen bestehen, ebenso Fußböden etc.; und Bilder, Bilder, Bilder.

Am Besten wäre, es würde sich das jemand ansehen, der das unabhängig beurteilen kann.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Hallo

Ronny,
auch ich kann zum jetzigen Zeitpunkt nur empfehlen zu prüfen ob Du noch vom Vertrag zurücktreten kannst, ggf. auch mit dem Schlagwort " verdeckte Mängel" oder Du läßt Dich kompetent beraten bevor Du losschlägst.

Grüße Gerd
 
um

das Thema noch genauer zu hinterfragen: Vom Bauträger/Sanierer gelauft als leeses Haus oder von Privat, als die noch drinnen wohnten. Das BGB kennt da viele Unterschiede, die nur kompetent von einem Anwalt überblickt werden können.
 
Danke für die schnellen Antworten

Also Gekauft heist Kaufvertrag und Auflassungsvormerkung sind schon geschehen im kaufvertrag steht unter Haftung und Erschließung " Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Grundbesitzes und des Gebäudes sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Ansprüche auf schadensersatz, es sei denn der Verkäufer handelt vorsätzlich. Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind " kommen wir da Gerichtlich gegen an oder haben wir da schlechte Karten wir wohnen noch nicht drin aber in 2 Wochen müssen wir da einziehen

Gruß Ronny
 
nasse Wände

Also erst mal grundsätzlich:
Solange der Kaufpreis noch nicht gezahlt und die Auflassung im Grundbuch nicht erfolgt ist, kann man vom Kauf zurücktreten.
Die Frage ist warum; das wäre z.B. das vorsätzliche Verschweigen von Sachmängeln- was allerdings zu beweisen wäre.
Ansonsten verbleiben eine Menge Kosten beim zurückgetretenen Verkäufer.
Dann gibt es grundsätzlich noch das Recht auf Mängelbeseitigung durch den Verkäufer, die gesetzliche Gewährleistungspflicht ist trotz dieses zitierten Satzes aus dem Kaufvertrag nicht ausgeschlossen.
Trotzdem: Wie kann man so etwas nur unterschreiben!

Die ganze Sache steht und fällt mit einer schnellen und gründlichen Bestandsanalyse des Gebäudes, denn bis jetzt ist nur etwas feuchte Wandoberfläche zu sehen.
Dazu sollten Sie sich einen Sachverständigen suchen, der Ihnen ein Gutachten über offene und versteckte Mängel und deren Auswirkungen anfertigt.
Danach können Sie entscheiden, ob Sie die Rückabwicklung des Kaufvertrages, Mangelbeseitigung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder Eigenleistung anstreben werden.

Viele Grüße
 
Kostenbeteiligung

Hallo Ronny,

ich kannte mal einen Anwalt der meinte: es ist oft preiswerter kleine Ungerechtigkeiten hinzunehmen als auf alles zu klagen. Ich würde Dir empfehlen wollen Dich mit dem Verkäufer zusammen zusetzen und sich auf einen Mediator zu einigen, dann die Dinge besprechen und abklären.

Die Teilunterkellerte Wand sollte nicht schwer auszutrocknen sein, jedenfalls habe ich das schon oft gemacht.
 
Hast Du eine Rechtschutzversicherung ?

Die dürfte nämlich in diesem Fall die Kosten für einen anstehenden Rechtsstreit übernehmen (ausgeschlossen sind im Regelfall nur Neubauvorhaben - nicht aber der Kauf von gebrauchten Immobilien).

Wir stecken gerade in genau so einem Verfahren u.a. wegen eines nassen Kellers (s.Beitrag "Stampfbeton - aufsteigende Feuchtigkeit)

Solltest Du keine Rechtsschutz haben, na dann Prost Mahlzeit. Da bliebe Dir noch der Weg über die Prozeßkostenhilfe ...

Die entstehenden Kosten sind ganz erheblich und müssen von Dir bzw. Deiner Versicherung beglichen werden, ob Du davon jemals etwas wiedersehen wirst steht in den Sternen (Schuldspruch ? Selbst wenn - bekommst Du Geld vom Verkäufer oder findet der einen Weg da raus z.B. über die Insolvenz ?)

Solltest Du Dich zu diesem Weg entschließen gilt vor allem eines: Nichts verändern !!! Zeugen, Zeugen, Zeugen !

Die Kosten für einen von Dir engagierten Sachverständigen wirst Du übrigens nicht wiedersehen, da das Gericht nur einen von ihm beauftragten unabhängigen Sachverständigen im Beweissicherungsverfahren akzeptiert. Bei Kosten von 120 € die Stunde solltest Du da besser die Finger davon lassen (leidliche Erfahrung).

Noch etwas: Es geht vor allen Dingen darum, dem Verkäufer die arglistige Täuschung nachzuweisen, d.h. Du mußt beweisen, daß er von den Mängeln gewußt hat - was da im Vertrag steht ist da ersteinmal unerheblich. Beweisen kannst Du das nur über den gerichtlichen Sachverständigen, der Aussagen dazu treffen muß wie lange das bestehende Schadensbild wahrscheinlich schon vorhanden ist. Das läßt sich im Regelfall nur über Ausschachtungen realsieren. Wenn sich auf diesem Wege aber ergeben sollte, daß da schon länger Feuchtigkeit eingedrungen ist - na dann kann sich der Verkäufer warm anziehen. Wobei immer noch zu beweisen wäre, daß er davon auch Kenntnis gehabt hat !

Viel Glück !
 
ach ja, noch etwas ...

schnell geht da garnichts !

Wir sind im Oktober 08 eingezogen und stecken immer noch im Beweissicherungsverfahren (vor dem eigentlichen Verfahren vor Gericht ).

Unser Anwalt sagte uns gleich, daß da Zeiträume von 3 - 5 Jahren normal sind, bis man ein Ergebnis hat (Revisionen sind ja schließlich auch noch möglich).
 
Thema: nasse Wände

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