Wohnraumerweiterung Scheune -> Genehmigung ?

Diskutiere Wohnraumerweiterung Scheune -> Genehmigung ? im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Fall, da hier die Meinungen sehr weit auseinandergehen. Es geht um einen kleinen Bauernhof, Wohnhaus und...
R

RainerWeiss

Beiträge
1
Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall, da hier die Meinungen sehr weit auseinandergehen.

Es geht um einen kleinen Bauernhof, Wohnhaus und Scheune direkt aneinandergebaut. Um den Wohnraum zu erweitern ist geplant, den oberen Teil der Scheune auszubauen und mit einem Mauerdurchbruch mit dem Wohnhaus zu verbinden. Von aussen wird an der Scheune optisch nichts verändert. Die Tore werden einfach durch Fenster ersetzt.

Muss so ein Umbau, welcher nur intern stattfindet genehmigt werden?
Wie aufwendig kann das sein (ist ein Plan erforderlich?) Wer genehmigt so eine Erweiterung (Gemeinde oder Landratsamt?)

vielen Dank!
Rainer
 
Moin Rainer,

genaueres steht in eurer LBO, wir(BaWü) lassen uns genau sowas gerade genehmigen.

Unsere Vorgänger haben den ersten Teil einfach so in die Scheune reingebaut und das hiesige Bauamt hat auch kein Problem das nachträglich zu genehmigen.

Falls aber einer deiner Nachbarn was dagegen hat und dich anschwärzt, könnte es unangenehm werden.

Faktisch ist es eine Wohnungserweiterung / Nutzungsänderung die im Zweifelsfall antragspflichtig ist. Dazu musst du einen Bauantrag einreichen, mit Plänen und Baubeschreibung.

Darüberhinaus zählt die Wand zur (unbeheizten) Scheune als Aussenwand und muss nach EneV gedämmt werden.

Ich vermute, bei euch ist auch das Landratsamt zuständig.

Evtl. hast du bei deinen Unterlagen ja noch einen älteren Bauantrag rumfahren - so ungefähr und in 3-facher Ausführung sollte das dann aussehen.

Gruss, Boris
 
Nutzungsänderung braucht eine Genehmigung.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ohne geht.

Grüße aus Frangn

Frank von Natural-Farben.de
 
Nutzungsänderung

Hallo Rainer,
Eine Nutzungsänderung wird vom Bauamt behandelt wie ein Neubau.
Geprüft wird :
Werden nachbarliche Belange berührt?
Brandschutz und 2. Rettungsweg.
EnEv.
Standsicherheit.
Denkmal?

Die Genehmigung erteilt der Landkreis.

viele Grüße
 
auf

jeden Fall ein Bauantrag durch Planer an Genehmigungsbehörde - wird bei Euch wohl das Landratsamt sein. Zustimmung aller Nachbarn wird bei uns hier immer notwendig, da benachbarte Grundstücksgrenzen das Entscheidende sind, nicht die Frage, ob der Umbau von außen sichtbar ist. Sozusagen ein Rundumschlag aller angrenzenden Nachbarn. Brandschutzauflagen können noch dazukommen. Wenn zu sanierende Fenster dichter als 3 m an Nachbars Grenze liegen, gibt es zumindest hier Probleme - BRANDWAND - wenn auch nur Wiese davor ist.....
 
Hallo

Ich begleite solche Geschichten, und nach den ersten Gesprächen mit Bauwilligen rate ich immer einen Architekten aus deiner Umgebung zu befragen, >Rufen sie durch ich gebe Ihnen gern einige Tipps um die Kosten nicht explodieren zu lassen
mit freundlichen Grüßen aus der Uckermark
 
Bei uns ist das so:

Wir sind grade bei genau dem gleichen Stand, unser Einhaus besteht aus Wohnbereich, Stall und Scheune unter einem Dach. Für die Umnutzung von Stall und Scheune benötigen wir - in Hessen - eine Baugenehmigung. Wenn ich es richtig verstanden habe ist es bei Grenzfällen ob eine Baugenehmigung notwendig ist oder nicht eine gute Idee, eine Baugenehmigung zu beantragen: Mit offizieller Baugenehmigung ist das Risiko viel kleiner, dass später Einsprüche kommen können.

Noch ein Tipp: Die Beauftragten für den Brandschutz finden es sehr positiv, dass wir in unserer Scheune kein Stroh mehr lagern wollen sondern der Esstisch stehen soll - daher waren sie was Fenster angeht etwas weniger kritisch als bei einem Neubau...
 
Thema: Wohnraumerweiterung Scheune -> Genehmigung ?
Zurück
Oben