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Paula
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Hallo, bin neu hier im Forum - und sofern alles klappt - bald im Besitz eines "kleinen" Eisenbahnwärterhäuschens (50qm). Das Teil ist total sanierungsbedürftig und denkmalgeschützt.
Meine Frage geht in Wärmedämmung der Fassade / Wände. Jemand hat mir mitgeteilt, dass es bei denkmalgeschützten Häusern nicht erlaubt ist die Fassade von aussen zu dämmen. D. h. man kann die Wände nur von innen dämmen, was allerdings dazu führen würde, dass Feuchtigkeit von aussen nach innen dringt und somit die innere Dämmung im Grunde genommen vergessen werden kann, auch hinsichtlich der neuen Wärmedämmschutzverordnung (Energiepass).
Kann mit das irgendjemad bestätigen, dass das so ist. Oder gibt es doch Möglichkeiten, Materialien wie von aussen gedämmt werden kann, dass die Behörde damit zufrieden ist?
Meine Frage geht in Wärmedämmung der Fassade / Wände. Jemand hat mir mitgeteilt, dass es bei denkmalgeschützten Häusern nicht erlaubt ist die Fassade von aussen zu dämmen. D. h. man kann die Wände nur von innen dämmen, was allerdings dazu führen würde, dass Feuchtigkeit von aussen nach innen dringt und somit die innere Dämmung im Grunde genommen vergessen werden kann, auch hinsichtlich der neuen Wärmedämmschutzverordnung (Energiepass).
Kann mit das irgendjemad bestätigen, dass das so ist. Oder gibt es doch Möglichkeiten, Materialien wie von aussen gedämmt werden kann, dass die Behörde damit zufrieden ist?