Ausbau von Scheune - Nutzungsänderung, Denkmalschutz und co.

Diskutiere Ausbau von Scheune - Nutzungsänderung, Denkmalschutz und co. im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo allerseits, wir (meine Frau und ich) planen gerade die an mein Elternhaus grenzende Scheune zum Wohnhaus auszubauen und sind derzeit ein...
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RalfWausE

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scheune-nutzungs-nderung-denkmalschutz-i26168_201912911744.jpgHallo allerseits,

wir (meine Frau und ich) planen gerade die an mein Elternhaus grenzende Scheune zum Wohnhaus auszubauen und sind derzeit ein wenig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen am hadern.

Laut Auszug aus dem Liegenschaftskataster (siehe Bild) ist die Scheune bereits als Wohnhaus eingetragen, würde das (so unser vielleicht naives Wunschdenken) bedeuten, dass hier eigentlich keine Umnutzung stattfinden würde? D.h. kein Architekt und vollständiger Bauantrag notwendig? Oder befinden wir uns hier völlig auf dem Holzweg? An der bereits vorhandenen Etagenaufteilung würden wir prinzipiell nichts ändern wollen, es soll "nur" gedämmt werden und Fenster die bereits vorhandenen Luken ersetzen.

Die Straße / der Ortsteil in dem das Haus steht ist im hessischen Denkmalschutzregister als "Flächendenkmal" geführt, hat hier jemand vielleicht schon Erfahrungen mit den unter diesen Umständen erlabubten Änderungen gemacht? Wäre z.B. der Austausch des zur Straße zeigenden (und somit sichtbaren) Scheunentores prinzipiell genehmigungsfähig?

Ich weiß dass der Beitrag im Grunde ein Aufruf zur Glaskugelschauerei ist, wenn jedoch jemand hier schon mal unter ähnlichen Bedingungen (aus-)gebaut hat würde ich mich über Rückmeldungen freuen.

Gruß

Ralf
 
Moin,

spart nicht am falschen Ende, eine fundierte Planung ist der Grundstein für eine vernünftige Ausführung. Unabhängig als was das Gebäude eingetragen ist werden doch erhebliche Änderungen durchgeführt und somit ist ein Bauantrag einzureichen.
 
Frage

Zitat: Laut Auszug aus dem Liegenschaftskataster (siehe Bild) ist die Scheune bereits als Wohnhaus eingetragen

Woran machst du das fest? An der farbe des Fillings?
 
Hausakte überprüfen

Aus dem Liegenschaftskatatser kann man nicht belastbare Aussagen zu der eingetragenen Nutzung der Gebäude machen. Aber der umkreiste Gebäudeteilö hat keine eigene Hausnummer. Ich würde wetten, das die Nutzung nicht als Wohngebäude in der Hausakte festgelegt ist.
Aber einfach mal Einblick in die Hausakte nehmen. dafür braucht es noch keinen Architekten.
Dann mal ein Vorgespräch mit der Bauberatung führen und dann hast du schon einen neuen Stand auf dem du die nächsten Schritte planen kannst.
Ich wäre bloß immer vorsichtig - auch bei Umnutzung ohne einen Planer muss man z.B. die bauphysikalischen, rechtlichen Bedingungen und Brandschutzregeln einhalten. Der Laie ist da oft nicht wirklich sattelfest.

Viel Glück - M.Mattonet, Ingenieurbüro Bergisches Land
 
Nutzungsänderung

Ohne Einverständnis des Nachbarn wird das mit der Nutzungsänderung sehr schwierig, da die Scheune auf der Grenze steht.
 
Sicher...

...braucht es einen altbauerfahrenen Planer, möglichst mit den lokalen Gegebenheiten vertraut. Aber einen Bauantrag nicht zwingend. Eben dessen Notwendigkeit sollte dieser Planer als erstes klären, indem er zum Beispiel ohne viel Aufhebens den Status abfragt.

Grüße

Thomas
 
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