Wasserschaden durch Strassenwasser

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Theo Brunner

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Was passiert wenn Eichenbalken die eine lange Zeit auf der Erdoberflächelagen,durch Anhebung der Strasse vor 50 jahren um ca. 25-30 cm in der Erde liegen und bis ans Haus unter einem Strassenbelag eingebeetet sind?
Das Haus ist ein Riegelbau und ca.180 jahre alt.
 
Altlasten

Hallo Herr Brunner,

das Problem kommt mir sehr bekannt vor. Kämpfe selbst damit und kenne es auch aus der Literatur, u.a. durch Prof. Manfred Gerner.

Was passiert hier? Ich möchte jetzt erst einmal meinen Erkenntnisstand darlegen und habe mal eine kleine Skizze angehängt, um das ganze zu verdeutlichen.

Die alte Oberkante (OK) des Straßen- oder Fußweg-Belags lag unterhalb der OK des Haus-Fundaments. Damit konnten auch keine Probleme auftreten. Seitliche Fundamentabdichtungen wollen wir hier einmal vernachlässigen. Oberhalb des Fundaments gibt es normalerweise eine Sperrschicht (Dachpappe) und darauf eine Ziegelschicht, oder auch Bruchsteinschicht. Darauf liegt dann der Schwellbalken und darüber die Ausfachung beliebiger Machart (ggf. noch verputzt).
Auftreffendes Wasser – Regen oder Spritzwasser kam zwar an die Fassade, konnte aber nach unten ablaufen und das ganze System konnte wieder austrocknen.

Durch die Terrain-Erhöhung liegt nun die OK des neuen Belags oberhalb des Schwellbalkens und häufig auch noch im Bereich des Gefach-Aufbaus.
Zwischen dem Aufbau der Straße / des Fußwegs und dem Wandaufbau entsteht nun eine Problemzone mit mehreren Gefahren-Aspekten:
1. Von der Fassade ablaufendes Wasser dringt in diese Problemzone und die Wand wird feucht. Durch ungenügenden Luftaustausch kann die Wand auch nicht mehr vollständig austrocknen.
2. Im Zeitablauf verfüllt sich diese Problemzone mit Sand, Staub etc. Dadurch kann einerseits Wasser aus dem Straßenaufbau seitlich an die Wand gelangen.
3. Durch die Verfüllung oder durch einen Aufbau direkt an die Wand dringt dann auch zunehmend kapillare Feuchtigkeit von unten an die Wand.
Folge: Die Balken ver-rotten und durch die permanente Feuchtigkeit wird auch die gesamte Wand geschädigt. Hier können dann je nach Aufbau verschiedene Schadensbilder auftreten. Bei einem Ziegel-Putz-Aufbau hommt es z.B. zu Abplatzungen beim Putz und an den Ziegeln – meistens durch Frosteinwirkung über die Jahre.

Diese gesamte Problematik wird häufig verkannt und unterschätzt. Ich hatte bei mir auch einen Gutachter vor Ort, der doch glatt behauptete, wenn die Straße / der Fußweg ein Gefälle hat, ist das ganze unproblematisch. Seit diesem Besuch kann ich auch verstehen, warum Conrad Fischer auf seinen Seiten diese Gilde – sehr pauschalierend – als „Schlechtachter“ bezeichnet. Damit möchte ich jetzt aber kein einschlägiges Mitglied dieser Community angreifen, jedoch erscheinen mir bei einigen Exemplaren dieser Zunft doch erhebliche Zweifel angebracht, ob sie in den einschlägigen Veranstaltungen Ohren aufgesperrt und Gehirn eingeschaltet hatten.

Neben diesem reinen bau-physikalischen Aspekt hat das ganze aber auch noch eine juristische Komponente. Prof. Gerner ist in ähnlich gelagerten Fällen, die vor Gericht landeten, häufig als Gutachter aufgetreten. Er vertritt die Ansicht, daß nach dem Verursacher-Prinzip (meistens Stadt / Kommune) die Voraussetzungen für einen Schadensersatz vorliegen. Dazu verweist er auch auf einige Fälle in Niederaula. Ich konnte aber bisher trotz intensiver Recherche in juristischen Datenbanken bisher kein Referenz-Urteil finden.

Vielleicht, hoffentlich wissen hier andere Mitglieder noch etwas mehr und können ihre Erfahrungen schildern.

Auch wenn die Voraussetzungen für einen Schadenersatz theoretisch vorliegen, sind die Ansprüche in der Regel verjährt, da sich die Schadensbilder meistens erst nach Jahren oder sogar Jahrzehnten zeigen. Beim Bau der Straße hat sich damals keiner Gedanken gemacht. Jetzt haben wir den Salat.

Die weitere – juristische – Frage ist jedoch: Kann man ggf. den Verursacher zum Rückbau „zwingen“ ??

In der Hoffnung, daß hier noch mehr kommt
Grüße aus BS
 
Wasserschaden durch Strassenwasser

Guten Abend Herr Froelich
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.Wie ich sehe stehe ich mit meiner Vermutung Richtig, dass der Trägerbalken sowie die Köpfe der inneren Bodenbalken durch Ersticken faul geworden sind. Es wird sicher nicht leicht werden um diesen Schaden an die Gemeinde abzuwälzen. Zur Zeit stehe ich mit einem Anwalt in Verbindung, auch er ist der Ansicht,dass einige Sachen Rückgänig gemacht werden müssen.Wir werden in den nächsten Tagen mehr wissen wie sich die Ortsgemeinde verhalten wird.Aber etwas muss geschehen sonnst ist das ganze Haus in Gefahr und leider hatten wir schon zum 3 mal Strassen - Wasser im Keller und die Versicherungen wollen in Zukunft nicht mehr Deckung geben.
Mit freundlichen Grüssen

Theo Brunner
 
Thema: Wasserschaden durch Strassenwasser

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