Architektenkosten für Bauanfrage und Nutzungsänderung

Diskutiere Architektenkosten für Bauanfrage und Nutzungsänderung im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Wir besitzen eine alte Mühle und wollten nun eine Nutzungsänderung beantragen. D.h. aus ehemals...
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Alte Mühle

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Hallo,
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Wir besitzen eine alte Mühle und wollten nun eine Nutzungsänderung beantragen. D.h. aus ehemals landwirtschaftlich genutzt + Wohnraum nun drei weitere Nutzungen. Eine Scheune als Veranstaltungssaal für kleine Familienfeiern (unter 80 Personen), einen Dachausbau zur Vermietung und eine gewerbliche Nutzung für unsere Firma. Der Architekt hat uns hierfür ein Angebot erstellt. Wortlaut: Bauanfrage und Nutzungsänderung 4.300 € Netto.
Nun hatten wir ein sehr gutes Gespräch mit der Bauaufsicht, generell stimmen die unserem Vorhaben zu.
Der Architekt reicht daraufhin die Bauvoranfrage ein und schickt uns eine Rechnung über 3.500€.
Da ich verwundert über die Höhe der Rechnung für eine einfache Bauvoranfrage war, rief ich den Architekten an um das zu klären. Seine Aussage: Das Angebot (Wortlaut siehe oben) beziehe sich nur auf die Voranfrage, die Nutzungsänderung würde ja einen Bauantrag erforderlich machen, und das würde nochmals 4.000 € kosten.
Was soll man hier tun?
Was darf denn normalerweise eine Bauvoranfrage kosten. Pläne des Anwesens waren bereits vorhanden, d.h der Architekt hat da in bunt Bereiche markiert, den Lageplan angefordert und den Antrag ausgefüllt. Mehr nicht.
Würde mich sehr über eine Einschätzung freuen!
 
Ihr hättet...

die Bauvoranfrage selber stellen sollen. Dazu brauchts keinen Architekten.

Mir stößt etwas sauer auf, daß der Architekt Euch nicht im Vorfeld über die gesamten Kosten bis zur Baugenehmigung informiert hat.

Grüße

Thomas
 
Was hat er den abgerechnet? Honorar nach HOAI?

Was habt ihr beauftragt?

Waren die Leistungen (Leistungsphasen) tatsächlich notwendig oder wurde er ohne Grundleistung beauftragt?
 
Möglich

dass die Kosten für die Voranfrage gefühlt zu hoch sind, aber rechnet man nun dazu die Bauanträge für diese 3 Maßnhamen für dann insgesamt 7.500 EUR ist das ein echter Kampfpreis!
 
Heilung und Ampeln

Eine Bauvoranfrage hättet Ihr tatsächlich in diesem Umfang selbst stellen können.

Normalerweise sollten alle entstehenden Kosten vor Beauftragung offen liegen. Egal ob pauschal beauftragt oder nach Honorarordnung. Wenn schriftlich nichts vereinbart war, auf alle Fälle nochmal darüber in Frieden reden und darlegen lassen wie die Kosten zustande kamen und was nun noch folgt.

Die eigentliche Arbeit liegt im folgenden Bauantrag. Hier müssen alle Flächen des Anwesens klar nach Art und Maß der Nutzung dargestellt werden. Bei einer Umnutzung von Scheune zu Veranstaltungssaal ist zunächst das Ganze baurechtlich festzuzurren, die Stellplätze sind nachzuweisen, der Brandschutz redet hier ein Wort mit, die Wärmeschutzverordnung muss wohl beachtet werden und in eurem Falle wird das Gebäude, wenn ich es richtig gesehen habe, in der Denkmalliste geführt. Also auch ein Gang zur Unteren Denkmalschutzbehörde des ladadi wird nötig werden.

In einigen Fällen wurden Gebäude nicht genehmigt umgenutzt und können im Nachhinein eine Genehmigung erhalten, wenn bau-, nachbarschafts-, brandschutz-, (wenn es außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt) naturschutz-, und denkmalrechtlich nichts dagegen spricht, also eine Genehmigungsfähigkeit noch immer vorliegt. Das ist dann eine Art "Heilung". Wenn die genehmigende Behörde einem gewogen ist, können andere Absprachen stattfinden. Fallstricke lauern da trotzdem. Wenn man über die Straße geht soll man nach den Autos schauen und nicht nur nach den Ampeln.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Architektenkosten für Bauanfrage und Nutzungsänderung

Hallo,
vielen Dank für die Kommentare.
Das irritierende ist nun ja, dass wir ein schriftliches Angebot hatten, in dem angeboten wurde: Bauanfrage und Nutzungsänderung. Wir hatten auch vor Beauftragung mündlich nachgefragt, ob weitere Kosten auf uns zukommen werden. Da war die klare Auskunft, nein, nur für ein Brandschutzkonzept. Nun ist eben meine Frage: Was bedeutet in Architekten-Deutsch Bauanfrage und Nutzungsänderung. Ich war nun eben davon ausgegangen, dass Nutzungsänderung immer auch alle erforderlichen Bauanträge umfasst. Und wirklich gebaut wird ja gar nichts.
Viele Grüße
 
Ja, dass dürfte als übliche Verkehrsanschauung gelten.

Nach § 54 Hessische Bauordnung (HBO) bedarf das Errichten, Ändern, die Nutzungsänderung oder Beseitigung einer Baulichen Anlage, der Genehmigung.

Letztlich kommt es darauf an was ihr (genau) zur Vergütung vereinbart habt.
 
Ja, dass dürfte als übliche Verkehrsanschauung gelten.

Nach § 54 Hessische Bauordnung (HBO) bedarf das Errichten, Ändern, die Nutzungsänderung oder Beseitigung einer Baulichen Anlage, der Genehmigung.

Letztlich kommt es darauf an was ihr (genau) zur Vergütung vereinbart habt.
 
Sehe ich auch so, da kommt es auf den exakten Wortlaut an. Eine Bauanfrage gibt es in Hessen schon mal gar nicht. Es gibt eine Bauvoranfrage und die führt zu einem Bauvorbescheid der 3 Jahre gültig ist (§ 66 HBO). Für die Nutzungsänderung gilt § 54 wie bereits erwähnt.

Wortlaut des Angebotes nochmal genau studieren, ansonsten: Pacta sunt servanda.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Thema: Architektenkosten für Bauanfrage und Nutzungsänderung

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