Architekten- und Statikerleistung - Was wird für Instandsetzung benötigt

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grillpit

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Hallo,
wir möchten ein altes (Bauern-)Haus mit folgenden Eckdaten instand setzten:
- Baujahr ca. 1750,
- Maße: 15x12m
- Keller (Gewölbe teilweise)
- Erdgeschoss (entkernt, nur eine tragende Wand)
- Dachgeschoss (Dach 45°, innenliegender Dachstuhl)

Die Freilegung und die Bestandsaufnahme haben ergeben, dass die Bausubstanz in gutem Zustand ist. Die Trockenlegung des Kellers, sowie die Sanierung des Mauerwerks stellt kein Problem dar. Wenige Deckenbalken wurden vor 60 Jahren abgeschnitten bzw. sind an den Köpfen faul. Diese müssen verlängert werden. Der Dachstuhl kann ebenfalls mit wenig Aufwand instand gesetzt werden.
Zurzeit sind wir in der weiteren Planungsphase und benötigen einen Architekten sowie Statiker für einige Aufgaben:
Architekt: Grundrissplanung im EG und DG (Technik und Keller bleiben unberührt), Aufriss an zwei Fassaden zur Klärung/Skizze der Fensterlage (Dachflächenfenster und Außenwandfenster), Lage und Größe der Treppen
Statiker: Begutachtung der Statik, Lage und Stärke von Stahlunterzügen zur Verstärkung der Decke, Sparrenwechsel bei Dachflächenfenstern, Verlängerung von Deckenbalken.

Einen Grundrissentwurf haben wir bereits erstellt bzw, ergibt sich aus der Geometrie. Die Gestaltung von Außenfassade und speziellen Details stimmen wir mit dem Denkmalschutz ab, der Architekt hat keinen Einfluss darauf.
Wir sind uns im klaren, dass die gesamte Baumaßnahme über 200T€ in Anspruch nehmen wird, dass wir viel Eigenleistung erbringen werden etc.
Gibt es von eurer Seite Tipps, wie wir das Honorar mit dem Architekten/Statiker aushandeln können, welche Leitungsphasen benötigt werden etc. Gehen wir stur nach der HOAI und den anrechenbaren Kosten, so sprengt das unseren Finanzrahmen...
Für Hilfe und Tipps sind wir dankbar.

PS: Diesmal mit Überschrift
 
Hallo Grillpit,

- Dach kann mit wenig Aufwand instandgesetzt werden
- Grundriss erstellt
- Denkmalschutz geklärt

... dann sollte die Sache mit einem Statiker vollkommen ausreichen – es sei denn die Denkmalschutzbehörde fordert dies, oder es wird etwass umgenutzt, oder es wird eine denkmalrechtliche Genehmigung benötigt, oder ...

Wo steht denn das gut Stück, vielleicht findet sich jemand in der Nähe, der sich das einmal anschaut und ggf. einschätzt was wirklich benötigt wird.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Thema: Architekten- und Statikerleistung - Was wird für Instandsetzung benötigt
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