Denkmalschutz

Diskutiere Denkmalschutz im Forum Denkmalschutz im Bereich - Grüß Gott zusammen, mich beschäftigt eine Frage, zu der ich auf dieser umfangreichen Seite leider noch keine Antwort gefunden habe. (vielleicht...
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Achim

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Grüß Gott zusammen,

mich beschäftigt eine Frage, zu der ich auf dieser umfangreichen Seite leider noch keine Antwort gefunden habe. (vielleicht habe ich auch einfach nicht sorgfältig genug nachgesehen)

Das Denkmalschutzgesetz NRW gibt hierzu keine direkte Antwort.

Zugegeben ist die Frage wohl auch etwas gegensätzlich zu den meisten anderen Beiträgen, in denen es darum geht: "Wie halte ich die untere Denkmalbehörde am besten weit weg".

Mich würde interessieren, wie man für sein Haus denn überhaupt Denkmalschutz erlangen kann?

Stellt man einen Antrag bei der unteren Denkmalbehörde? Beantragt man ein Gutachten beim zuständigen Landschaftsverband?

Aus den Beiträgen, die ich bislang zu diesem Thema lesen konnte ergibt sich mehr oder weniger, daß die Unterschutzstellung quasi aus heiterem Himmel erfolgt und sich die Eigentümer des jeweiligen Objektes zumeist gegen diese erheblich sträuben (aus mir unerklärlichen Gründen).

Nach welchen Kriterien gehen die Behörden vor?

Vielen Dank bereits vorab für Eure Antworten.

Gruß
Achim Hecke
 
Denkmalschutz in NRW

Guten Abend,

eine Inaugenscheinnahme durch die untere Denkmalbehörde würde zum Beispiel auf Ihren formlosen Antrag dort erfolgen.
Diese entscheidet dann nach rein wissenschaftlichen Kriterien im Benehmen mit dem LVR und legt die Unterschutzstellung dem zuständigen Ausschuß Ihrer Stadt zur Entscheidung vor.
Eine vorläufige Unterchutzstellung bei drohender Gefahr kann auch von der Behörde angeordnet werden.

Mit freundlichen grüßen
Dietmar
 
Antrag auf Unterschutzstellung

Hallo Herr Hecke,

in NRW gilt das sog. konstitutive System. D.h. ein Gegenstand wird bei vorliegen sämtlicher Voraussetzungen per Verwaltungsakt ein Denkmal.

Hierzu müssen Sie bei Ihrer zuständigen Denkmalschutzbehörde einen Antrag auf Unterschutzstellung stellen. Ob diesem Antrag statt gegeben wird, steht nicht im Ermessen der Behörde - wenn alle Voraussetzungen vorliegen, dann muss Ihr Gebäude auch unter Schutz gestellt werden.

Voraussetzungen sind etwa:
- Denkmaleignung (bei einem Gebäude kein Problem)
- Denkmalfähigkeit (Erfüllen der gesetzlich vorgegeben Gründe der Unterschutzstellung; z.B. Denkmal aus künstlerischen oder städtebaulichen Gründen; ergibt sich aus dem Landesgesetz)
- Denkmalwürdigkeit (öffentliches Interesse am Erhalt)

Teilen Sie in Ihrem Antrag kurz die Gründe mit, warum Sie Ihr Gebäude als Denkmal sehen. Recherchieren Sie vorher die Geschichte des Gebäudes.

Wird der Antrag abgelehnt, so können Sie die Unterschutzstellung auch notfalls im Klageweg erzwingen. Hier würde es sich dann aber spätestens anbieten, einen Anwalt zu Rate zu ziehen und ein Gutachten eines Kunsthistorikers einzuholen. Dann wissen Sie auch, wie Ihre Chancen stehen.

Viel Glück und mit freundlichem Gruß

Michael A. Else
 
Thema: Denkmalschutz

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