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Kerstin Freier
Guest
Hallo!
Bin Pächterin eines landwirtschaftlichen Betriebes.Auf dem Nachbargrundstück wurde vor Jahren Stallungen und ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung errichtet.Dieses muss jetzt per Gerichtsbeschluss abgerissen werden.Der damalige Bauherr ist Privatperson.Das Gelände im Aussenbezirk.Der Besitzer dieses Grundstückes ist Landwirt.Nun würde ich gerne dieses Grundstüch mit anpachten.Die Stallungen und das Häuschen sollen erhalten bleiben.Der Besitzer als Landwirt würde den Bauantrag Stellen.Bei einem gemeinsamen Gespräch beim Bauaufsichtsamt sah man an dem Antrag die Ställe zu erhalten kein Problem.Jedoch beharrte man darauf das kleine Haus abzureissen.Jetzt meine Frage:Was kann ich tun um das Häuschen zu erhalten?Der Antragssteller ist Landwirt.Könnte man nicht eine Nutzungsänderung angeben,die vom Bauaufsichtrsamt nicht abgelehnt werden kann?Welche Möglichkeit hätte man hier als Landwirt?Ist ein Landwirt auch befugt ein Wochenend oder Gartenhaus im Aussenbezirk zu errichten?Das Bauaufsichtsamt hier wird sich nur ungern die Blösse geben nach jahrelangem grichtlichen Streit um dieses Grundstück das Häusschen dann doch stehen zu lassen.Der Antrag müsste also hieb und stichfest sein.Hat jemand eine Idee?Wäre prima!
Lieben Gruss!
Kerstin
e-mail:**********
Bin Pächterin eines landwirtschaftlichen Betriebes.Auf dem Nachbargrundstück wurde vor Jahren Stallungen und ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung errichtet.Dieses muss jetzt per Gerichtsbeschluss abgerissen werden.Der damalige Bauherr ist Privatperson.Das Gelände im Aussenbezirk.Der Besitzer dieses Grundstückes ist Landwirt.Nun würde ich gerne dieses Grundstüch mit anpachten.Die Stallungen und das Häuschen sollen erhalten bleiben.Der Besitzer als Landwirt würde den Bauantrag Stellen.Bei einem gemeinsamen Gespräch beim Bauaufsichtsamt sah man an dem Antrag die Ställe zu erhalten kein Problem.Jedoch beharrte man darauf das kleine Haus abzureissen.Jetzt meine Frage:Was kann ich tun um das Häuschen zu erhalten?Der Antragssteller ist Landwirt.Könnte man nicht eine Nutzungsänderung angeben,die vom Bauaufsichtrsamt nicht abgelehnt werden kann?Welche Möglichkeit hätte man hier als Landwirt?Ist ein Landwirt auch befugt ein Wochenend oder Gartenhaus im Aussenbezirk zu errichten?Das Bauaufsichtsamt hier wird sich nur ungern die Blösse geben nach jahrelangem grichtlichen Streit um dieses Grundstück das Häusschen dann doch stehen zu lassen.Der Antrag müsste also hieb und stichfest sein.Hat jemand eine Idee?Wäre prima!
Lieben Gruss!
Kerstin
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