Nachbarn zum Handeln zwingen? Nachbardach selber reparieren?

Diskutiere Nachbarn zum Handeln zwingen? Nachbardach selber reparieren? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, eins vorweg. Ich gehe nicht davon aus mit meinem psychopatisch-cholerischen Nachbarn ein vernünftiges Gespräch führen zu können. Ein...
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Hallo,
eins vorweg. Ich gehe nicht davon aus mit meinem psychopatisch-cholerischen Nachbarn ein vernünftiges Gespräch führen zu können. Ein Dachdecker hat bei meinem Nachbarn, der sein Haus nicht weiter pflegt, einen defekten Dachabschluss festgestellt. Dadurch ist die Wand mittlerweile "abgesoffen". Das ist auch äußerlich sehr deutlich sichtbar,
Die Reparatur ist eher marginal (200€) aber mein Nachbar verweigert grundsätzlich.
Nun meine Frage. Da ich innen schon Schimmel in der Wohnung habe und ich um unser (tiefer liegendes) Flachdach fürchte, wie gehe ich vor, wenn Gefahr im Verzug ist. Es kann ja in so einem Fall wohl nicht in eine 2-3 jährige gerichtliche Auseinandersetzung gehen (Schimmel, Nasses Holz)!

Grüße,
Alexander
 
Nachbarstreit

Hallo,

Nach meiner Erfahrung erledigt sich ein Nachbarstreit nicht gerichtlich, schon gar nicht innerhalb von nur 2-3 Jahren.
Ruhe ist erst, wenn Gras über die Asche eines der Streithähne gewachsen ist.
Man kann ihm mit der Bauaufsicht zu Leibe rücken: Anzeige wegen Hausvernachlässigung. Die muß dann ja irgendwie tätig werden, und in einem späteren Gerichtsverfahren müssen Sie sich nicht fragen lassen, warum Sie nichts getan haben.

Sie können ihm aber natürlich anbieten, alle notwendigen Reparaturen zu übernehmen, vielleicht kehrt dann
a) Friede in Ihre nachbarschaftliche Beziehung
b) Trockenheit in Ihren Bau ein.

Falls nicht: Siehe Satz 2.

Grüße vom Niederrhein
 
Wie gehe ich formal richtig vor bei diesem Schadensbild.

Wie melde ich Ihm dies mit welchen Fristen?
Muss ich ein Gutachten erstellen lassen oder reicht die Meldung meines Dachdeckers?
 
Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot

Hallo Alexander,

die Vermutung alleine, dass das Flachdach in Zukunft geschädigt werden könnte, bringt leider noch keine Behörde in Bewegung.
Wenn denn ein Schaden zu erkennen ist, oder der Schimmel sich darauf zurückführen lässt sollte das ganze fotografiert werden, noch besser ein Ortstermin mit einem Mitarbeiter des Bauamtes anberaumt werden.

Im Baugesetztbuch ist Ihr Fall eigentlich ganz klar - und außergerichtlich - geregelt. Die Gemeinde kann hier direkt einschreiten und vielleicht reagiert ja der NAchbar auf einen offiziellen Bescheid.

Hier der Text ... bischen lang aber informativ:

§ 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot
(1) Weist eine bauliche Anlage nach ihrer inneren oder äußeren Beschaffenheit
Missstände oder Mängel auf, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder
Instandsetzung möglich ist, kann die Gemeinde die Beseitigung der Missstände durch
ein Modernisierungsgebot und die Behebung der Mängel durch ein Instandsetzungsgebot
anordnen. Zur Beseitigung der Missstände und zur Behebung der Mängel ist der Eigentümer
der baulichen Anlage verpflichtet. In dem Bescheid, durch den die Modernisierung oder
Instandsetzung angeordnet wird, sind die zu beseitigenden Missstände oder zu behebenden
Mängel zu bezeichnen und eine angemessene Frist für die Durchführung der erforderlichen
Maßnahmen zu bestimmen.

(2) Missstände liegen insbesondere vor, wenn die bauliche Anlage nicht den allgemeinen
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht.
(3) Mängel liegen insbesondere vor, wenn durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse
oder Einwirkungen Dritter

1.die bestimmungsgemäße Nutzung der baulichen Anlage nicht nur unerheblich
beeinträchtigt wird,

2.die bauliche Anlage nach ihrer äußeren Beschaffenheit das Straßen- oder Ortsbild
nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder

3.die bauliche Anlage erneuerungsbedürftig ist und wegen ihrer städtebaulichen,
insbesondere geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten bleiben soll.


Kann die Behebung der Mängel einer baulichen Anlage nach landesrechtlichen Vorschriften
auch aus Gründen des Schutzes und der Erhaltung von Baudenkmälern verlangt werden, darf
das Instandsetzungsgebot nur mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde erlassen
werden. In dem Bescheid über den Erlass des Instandsetzungsgebots sind die auch aus
Gründen des Denkmalschutzes gebotenen Instandsetzungsmaßnahmen besonders zu bezeichnen.

(4) Der Eigentümer hat die Kosten der von der Gemeinde angeordneten Maßnahmen insoweit
zu tragen, ............



Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
@Christoph Kornmayer

Hallo,

als neugieriger Mensch, dem aber in 32 Berufsjahren so was exotisches wie ein Modernisierungsgebot nach BauGB noch nicht untergekommen ist (wozu haben wir schließlich die Landesbauordnungen !), möchte ich hier doch mal ein wenig Rechtstatsachenforschung betreiben: Ist hier irgendjemandem solch ein Fall jemals nachprüfbar bekanntgeworden ?
Im alten Preußen war das anders: nach ALR konnten säumige Hausbesitzer im Wege der kostenpflichtigen Ersatzvornahme zur Instandsetzung ihres Hauses gezwungen werden, und auch landesgesetzlich verpflichten wohl alle LBOen die Eigentümer zur Unterhaltung. Von hier aus ergibt sich die Möglichkeit zu heoheitlichem Tätigwerden.
Nachbarrechtlich müssen Sie wahrscheinlich vor Gericht.
Aber: Sie erster beitrag.

grüße
 
Ersatzvornahme

wenn ich mich recht entsinne gehört das zum Zwangsvollstreckungsrecht und ist noch immer ein Vollstreckungsmittel nach dem oben genannten Bescheid. Also erst

=> den Bescheid mit der Komune erwirken
=> Frist setzen
=> ggf. Mahnung mit erneuter Frist
=> Ersatzvornahme

Soweit die Theorie. Da aber vom defekten Dach des Nachbarn keine wirkliche Gefahr für Leib und Leben Dritter ausgeht kann ich mir eine Durchsetzung nur schwer vorstellen. Ein maroder Balkon, der auf einen Gehsteig reicht wäre da schon etwas anderes. Wenn also eine gütliche Einigung mit dem Nachbarn absolut nicht möglich ist, würde ich den Weg zu einem Anwalt (Baurechtler) wählen.

Ein offizieller Bescheid der Gemeinde allerdings kann auch psycholgisch wirken, also dem Nachbarn zeigen, dass die zumutbaren Umstände Grenzen erreicht haben und man bereit ist weiter zu gehen.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Thema: Nachbarn zum Handeln zwingen? Nachbardach selber reparieren?

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