Neuaufbau des Altenteiler-Wohnhause zum Zwecke der Vermietung

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Guest
Hallo,
wir haben folgendes Problem:
wir betreiben seit Generationen nebenerwerbl. Landwirtschaft.
Wir jungen Leute haben vor ca. 12 Jahren den Deelentrakt zum Wohnhaus umgebaut. Der Umbau erfolgte damals immer an die jeweiligen Zimmerwände des Altenteilerhauses. Somit besteht kein gerader Wandabschluss - in keinem Stockwerk.
Jetzt sind die Altenteiler verstorben. Lt. Bauunternehmen ist die Bausubstanz schlecht- ein neuer Wiederaufbau dieser Haushälfte wäre ratsam. Ein Abriss ist wegen der damaligen Verbschachtelung der Zimmer nicht möglich.

Das Bauamt lehnt dieses ab.

Ein "Neuaufbau" wäre nur möglich, wenn wir umziehen, und unser jetziges Wohnung vermieten.

Dieses wäre jedoch aus landw. Arbeitssicht äußerst unpraktisch.

Gibt es evtl. noch andere Rechtliche Lücken, um die Altenteiler-Wohnung wieder neu aufzubauen<??
Wer kann uns Tipps geben?
 
Neuaufbau Altenteiler-Haus zur vermietung

Hallo,

Es liegt wahrscheinlich an der beabsichtigten Vermietung.
Ihr konkretes Vorhaben fällt u.U. unter die Teilprivilegierung
des Absatz 4 Satz 2, wenn die übrigen Randbedingungen gegeben sind, wenn Sie es nämlich selber nutzen wollen.

Grüße vom Niederrhein
 
Neuaufbau des Altenteiler-Wohnhause zum Zwecke der Vermietung

Hallo,

würde euch empfehlen, Kontakt mit dem Landvolkverband oder der Landwirtschaftskammer (Landwirtschaftsamt)auf Kreisebene vorzunehmen.

Die werden ähnliche Fälle öfter auf dem Tisch bekommen und können ihnen da einen Rat geben.

Mir freundlichen Grüssen

Heinz-Josef Burhorst
 
Thema: Neuaufbau des Altenteiler-Wohnhause zum Zwecke der Vermietung
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