alte Nutzungsrechte wieder auffrischen

Diskutiere alte Nutzungsrechte wieder auffrischen im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo wir haben ein Grundstück im Auge, welches seit über 10 Jahren leer steht. es befindet sich im Aussenbereich im Wald und ist mit einem...
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Romy1

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Hallo
wir haben ein Grundstück im Auge, welches seit über 10 Jahren leer steht. es befindet sich im Aussenbereich im Wald und ist mit einem grossen Haupthaus und 14 DDR Bungalow in Leichtbauweise bebaut. Zur zeit ist das Grundstück als Waldgrund eingetragen. Es müsste ein neuer Bebauungsplan erstellt werden um ein Bau- und auch wohnrecht zu erlangen. Meine Frage ist, gibt es Informationen wie wir herausfinden können, ob wir überhaupt eine Chance haben diese Bungalows überhaupt ausbauen und nutzen dürfen.
 
Da wird Dir...

...hier niemand etwas genaueres sagen können. Mit etwas Glück haben die Bungalows Bestandsschutz. Eine Wohnnutzung ist weitaus anspruchsvoller.

Bauamt fragen. Anders geht nix...

Grüße

Thomas
 
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Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass Sie das Grundstück noch nicht gekauft haben. Sollte es schon ihr Eigentum sein, würde ich mal versuchen einen Zweitwohnsitz dort anzumelden. Wenn es 10 Jahre nicht genutzt ist, erscheint mir eine Möglichkeit, dass man das Haus nutzen kann, sich dort polizeilich anmelden kann. Es gab mal so Äußerungen, wenn Strom und Wasser anliegt, dass man eine gute Wahrscheinlichkeit hat für die Nutzung.Ein totaler Abriss ist nicht möglich. 50 % des Gebäudes müssen stehen bleiben. Bescheuert, eben Deutschland. Ansonsten schriftlich an das Bauamt mal wenden. Wenn die die Nutzung verneinen, schriftlich begründen lassen. Nicht so schnell aufgeben. Zum nächsten Vorgesetzten gehen. Wohnen im Außenbereich, ländlich soll ja gefördert werden. Sind in unmittelbarer Nähe bewohnte Häuser?

Grüße
 
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PS: Eine Baugenehmigung wird es mit sehr gr0ßer Wahrscheinlichkeit nicht geben, da Außenbereich und zurück zur Natur...
 
Baurecht beachten

Der Tip mit dem Bauamt ist richtig. Grundsätzlich gibt es das Wort Nutzungsrecht nicht mehr in diesem Zusammenhang, das ist DDR Jargon. Wenn das Haus eine Baugenehmigung hat, dann ist es auch nutzbar (für den Zweck der in der Baugenehmigung eingetragen war). Renovierungen sind grundsätzlich zulässig, Neubau nicht (daher der Hinweis dass ein erkennbarer Anteil der alten Bausubstanz erhalten werden muss). Wenn es wirklich Außenbereich ist (Flächennutzungsplan einsehen), dann gilt § 35 Baugesetzbuch, dort ist genau geregelt, wann und unter welchen Umständen ein Neu- oder Ersatzbau zulässig ist. Sollen die Ferienhäuser den wieder vermietet werden? Das wäre dann eine (teil-)gewerbliche Nutzung.
Die Gemeinden haben an solchen Splittersiedlungen in der Regel wenig Interesse, weil es sehr teuer ist, Kanal und Wasserleitungen dahin zu verlegen (und instand zu halten) und sich das aufgrund der geringen Verbräuche selten rentiert. Ihr habt bessere Chancen, wenn Ihr das Problem selbst löst (z.B. mit einer eigenen Kläranlage, die im Unterhalt aber nicht ganz billig ist).
Eine Alternative zu § 35 ist der Bebauungsplan. Wenn die Gemeinde bereit ist einen aufzustellen, dann ist das schon die halbe Miete, die Kosten dafür tragt allerdings Ihr (in irgendeiner Form) und es ist zulässig, dass die durch die Planung entstehende Wertsteigerung des Grundstücks (von Wald 3 €/m² zu Bauland z.B. 25 €/m²) größtenteils oder ganz abgeschöpft wird (sprich von Euch zu zahlen ist, es sei denn die Gemeinde ist froh, dass sich jemand dort ansiedelt). Und die Erschließungskosten (Kanal, Wasser Straße) kommen natürlich auch noch dazu (es sei denn Ihr habt vom Vorbesitzer die schriftliche Bestätigung, dass diese bereits bezahlt wurden, was in der ehemaligen DDR wohl nicht der Fall war).
 
Thema: alte Nutzungsrechte wieder auffrischen

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