Regenwasser, Abwasser und Kleinkläranlage

Diskutiere Regenwasser, Abwasser und Kleinkläranlage im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, mein Mann schickt mich folgendes fragen: Wir benötigen eine Kleinkläranlage (Sachsen), wie sauber ist das Wasser das da rauskommt? Kann man...
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Natalie

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Hallo,
mein Mann schickt mich folgendes fragen:
Wir benötigen eine Kleinkläranlage (Sachsen), wie sauber ist das Wasser das da rauskommt? Kann man das theoretisch in eine Zisteren einleiten und dann zB für die WC Spülung nutzen?
Muss man trtozdem Abwasser zahlen, auch wenn mann rein theoretisch kein Wasser von den Wasserwerken bräuchte?
Ich warte mal eine klärende Anwort ab und frage dann weiter :)))))
Danke,
Nat
 
Moin,

diese Frage können Sie bei Ihrem zuständigen Wasserwerk klären.
 
Brauchwassernutzung

Wenn es eine gut funktionierende Anlage ist, kann es problemlos zur Toilettenspülung genutzt werden.
Es macht sich auch bezahlt, eine separate Wasseruhr dazwischen zu hängen, um Gegenrechnungen aufzumachen.
Präzisere Daten wie bereits angemerkt (O.B.) bei Ihren örtlichen Wasserwerken.

Grüße in den Advent,

Udo
 
Abwasserspiele

Dieses Thema sieht nur harmlos aus, es verbirgt aber eine Menge Ärger und Mauschelei. In jedem Landkreis herrschen andere Vorschriften über Genehmigung, Prüf&Wartungsfristen, Schlammabfuhr... Was aus Ihrer Anlage heraus kommt, hängt zuerst von Ihrer Einleitung ab. Ihr Abwasser muss versickern oder in einen Vorfluter geführt werden. Wenn Sie Ihr Leitungswasser vom Zweckverband beziehen, wird er Ihnen Abwassergebühren berechnen, auch wenn er selbst Ihr Wasser nie zu sehen bekommt und sich gesetzlich von der Abwasserentsorgerpflicht hat befreien lassen. Da ist viel Gemauschel, Behördeninteresse, Fehlplanung, aber auf keinen Fall Korruption im Spiel! Wollen Sie wirklich diesen Themenkreis beleuchten? Dann viel Mut und einige Stichworte zur Internetsuche: Recht auf Abwasser, Abwasser marsch, Abwasserfreies Grundstück, Heilungsgesetze Zweckverbände Brandenburg, Anschlußzwang...
 
Um der ursprünglichen Fragestellung wieder nahe zu kommen. Da ich selbst ein "Opfer" der sächs. Landesregierung und deren Verordnung bin, stellt sich das Problem so: Die bis 2015 um- oder einzubauenden (Klein)Kläranlagen müssen als vollbiologische Anlage arbeiten. Die damit zu erfüllenden Spezifikationen des Abwasseres kennt jeder Hersteller/Lieferant und Installationsbetrieb solcher Anlagen. Die Abwassernormen sind auch gesetzlich vorgegeben was dann als vollbiologisch gilt. Manch ein Unternehmen wirbt sogar mit fast Trinkwasserqualität. Je nach Anlagentyp wird mit der Weiterverwendung des Abwassers als Brauch- und Nutzwasser für WC, Gieß- und sonstiges Brauchwasser geworben.

Wer also bei einer Erstellung der Anlage darauf achtet, dass z. B. eine ausreichend dimensionierte Zisterne mit nachfolgender Versickerung gleich mit gebaut wird, der leitet nichts mehr ein und muss folglich auch nichts mehr an die Wasserwirtschaft zahlen. Schon gar nicht für die Einleitung!
 
Kleinkläranlage gesetzliche Vorschrift: abflusslose Grube

Hallo,
die Diskussion hier ist schon einige Jahre alt, hoffentlich kann mir jemand seine Erfahrungen mitteilen.

Bei uns gibt es keine zentrale Abwasserklärung. Jahrzehnte wurde Brauchwasser via Dorfteich oder Sickergruben entsorgt.
Die Umweltverordnung (MeckPomm) zwingt zum Einbau einer privaten Kleinkläranlage: Vollbiologisch oder abflusslose Grube.

Man mache sich keine Illusionen: Die Kleineinleitergebühr ins "öffentliche" Grundwasser sowie die wasserrechtliche Erlaubnis wird von der Gemeinde trotzdem erhoben.

An den Wohnhäusern (Gutshof und Bauernhaus) habe ich mit der Nachbarin gemeinsam eine Biokläranlage gebaut. Ist okay, hat etliches gekostet, aber es gab vom Land noch einen Förderungszuschlag. Das Schilfbeet ist gut im Garten integriert, stinkt nicht. Der Wartungsaufwand ist sehr gering, die Feststoffe müssen nur alle paar Jahre mal abgesaugt werden. Das entscheidet die Wartungsfirma.

Nun meine Frage:
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Für ein etwas abseits gelegenes altes Bauernhaus (vermietet) lohnt sich die Bioanlage nicht. Ersatzweise wäre auch eine "abflusslose Grube" genehmigungsfähig.
Hat jemand Erfahrung damit?
Kann man die vorhandene Sickergrube (evtl. in Eigenbau) abdichten - und wenn ja, wie und womit?

Freue mich auf Eure Antworten.
mfg Regina H.
 
Thema: Regenwasser, Abwasser und Kleinkläranlage
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