Absturzsicherung an Dachterrasse aus Holz?

Diskutiere Absturzsicherung an Dachterrasse aus Holz? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo Forum, wir wollen eine ältere Dachterrasse reaktivieren und die Wohnung dann vermieten. Die alte Absturzsicherung ist ein Witz: 3 dünne...
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Jan1

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Hallo Forum,

wir wollen eine ältere Dachterrasse reaktivieren und die Wohnung dann vermieten. Die alte Absturzsicherung ist ein Witz: 3 dünne Metallpfosten, daran 2 15-mm-Querbretter und dann staketenmäßig wieder 15 mm dünne Hölzer. Wir wollen es jetzt stabiler bauen, wie stabil das aber nötig ist, ob es aus Holz sein darf, ob es an das Holz baurechtliche Anforderungen gibt, dazu finde ich gar nichts. Nur zur Höhe steht in unserer (Brandenburgischen) Bauordnung: Die Höhe von Umwehrungen muss mindestens 0,90 m, ab einer Absturzhöhe von 12 m mindestens 1,10 m betragen. Gibt es zum Material und seiner Stärke an anderer Stelle Vorschriften? Die können doch nicht sehenden Auges zusehen, wie Mieter durch Sperrholzgeländer fallen.

Danke für Eure Antworten
 
wo steht das denn?

So komisch klingt das für mich nicht. Aber wo steht das, wer sagt das? Gibt es Standard-Absturzsicherungen aus Metall zu kaufen, die schon durchgerechnet sind? Ich bin noch nicht so ganz überzeugt.
 
Absturzsicherung Terrasse

Das wird sicher niemand berechnen- außer es wird eine Typenprüfung für Serienfertigungen benötigt.
Treppen werden auch nicht berechnet, außer es sind unübliche Bauweisen-
dazu gibt es Erfahrungswerte.

Es ist fast jedes Material möglich- natürlich auch Holz.
Die Holzsorte ist auch nicht festgelegt- auch Fichte wäre möglich, wobei Lärche oder Eiche deutlich besser wären.
Wenn es insgesamt einen stabilen Eindruck macht, bei Belastung keine zu starken Durchbiegungen vorkommen wird es ok sein.

Es sollen vertikale Vebretterungen gewählt werden oder so enge Abstände, dass Überkletterrn nicht möglich ist.
Zwischenräume wie bei Treppen so, dass ein Würfel mit 12 cm Kantenlänge nicht durchpaßt.
Probleme kann es nur geben wenn ein Unfall passiert, der auf instabile, nicht fachgerechte Konstruktion zurückzuführen ist.

Andreas Teich
 
Sauber!

Wenn da einer zu Schaden kommt, landet ihr beide (auch Herr Teich) im Knast!
Nochmal langsam zu mitschreiben:
Man braucht eine Statik. Falls die Umwehrung aus irgendeinem Katalog kommt, hat sie ggf. bereits eine geprüfte Typenstatik.
Google doch mal selber: umwehrung din statik
 
Google ist kein Gesetzgeber

Google ist kein Gesetzgeber und eine unverständiges Suchergebnis generiert auch keine neuen Vorschriften. Es gilt die a.R.d.T. einzuhalten und fachgerecht zu planen und zuauszuführen. Generell eine Statik erstellen zu müssen ist nirgends geregelt. Bringen sie doch mal Belege bei.

Gruß
Selle
 
Statische Berechnung für Absturzsicherungen

Bitte keine überzogenen Forderungen verbreiten- es gibt keinerlei gesetzliche Vorschriften für den angesprochenen Fall.
Wie schon mitgeteilt- es müssen die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten und ggf die entsprechenden zugelassenen Verbindungsmittel verwendet werden.
Es gilt die übliche Sorgfaltspflicht.
(Und ins Gefängnis wandert ohnehin nur, wer grob fahrlässig oder mutwillig einen Schaden herbeiführt)

Kein Schlosser wird eine Statik für ein Balkongeländer erstellen, kein Treppenbauer für eine Treppe und wer ein altes Fachwerkhaus kauft wird auch keine Statik für jedes statisch relevante Bauteil erstellen lassen, bevor er dieses in Betrieb nimmt.

Andreas Teich
 
Der Balkon ist aber an sich genehmigt ??

Hi,
In Brandenburg ist es so, dass man für einen Balkonanbau oder auch Dachbalkon eine Baugenehmigung benötigt. Diese umschließt dann auch Statik UND Prüfstatik ....der Grund warum wir bisher immer noch keinen Balkon an unserem Haus angebaut haben.
Sollte es sich um rechtskonformen Altbestand handeln, gibt es dazu auch Unterlagen aus denen man den Aufbau des alten Balkones erkennen kann.
Bei einem Schwarzbau.......auch wenn er bereits lange steht.....im Fall der Unfälle ist man dann leider dran.
Zumal ihr vermieten wollt, wäre ich da ausgesprochen vorsichtig.
 
Dachterrasse + Statik

Sie sollten sich die Situation vor Ort mit einem bauvorlageberechtigten Statiker einmal ansehen. Als Vermieter sind sie für eine baurechtskonforme Lösung verantwortlich, die auch eine nachprüfbare, ausreichende Befestigung des Geländers einschließt. Ihnen sollte keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können. Sehen Sie von selbstverfertigten Bastellösungen, auch von Handwerkerseite, ab.

Überprüft werden muß u.a. auch die Tragfähigkeit der Terrassenunterkonstruktion. NAch der DIN EN 1991-1-1 werden für Balkone Terrassen 4 kN/m2 (400kg/m2) als Verkehrslast angesetzt, für normale Wohnräume 1,5-2,0 kN/m2, i. d. R. aber bis 2,5 kN/m2 vom Statiker gerechnet. Wenn Ihnen bei der nächsten Geburtstagsparty im Sommer die gesamte Gesellschaft in´s nächste Stockwerk darunter bricht, berührt das sehr wohl Ihre Verantwortlichkeit als HAusbesitzer und Vermieter. Wenn das alte Geländer schon mehr als filigran gewesen ist, können Sie von der restlichen Bausubstanz ggf. auch nicht mehr erwarten. Aufmachen + nachsehen.

Ganz so einfach wie Herr Teich es gerne hätte, ist es dann doch nicht. Die Geländerkonstruktion ist auch nicht das Problem, gleich ob in Stahl oder Holz, sondern die ausreichende Befestigung am Bauwerk, die durchaus auch eine statische Herausforderung sein kann. Je nach Untergrund und Befestigungsmöglichkeit sollte auch diese statisch bestimmt werden: Materialdimensionen, Art der Befestigungsmittel.
 
Dachterrassensicherung

Die Frage war, welche bzw ob es überhaupt statische Bestimmungen zu einem Geländer einer bereits vorhandenen Dachterrasse gibt.
Dass Geländer und Untergrundbefestigung eine Einheit bilden ist ohnehin klar und wurde bereits festgestellt- wobei niemand etwas einfach haben will (obwohl Terrassengeländer keine enorm anspruchsvolle, schwierige Bauaufgabe darstellen)

Dazu wären Bilder hilfreich und eine nähere Beschreibung- dann ließen sich auch Vorschläge für eine stabile, dauerhafte Konstruktion machen.

Sofort Statiker wegen jeder kleinen baulichen Frage zu konsultieren, die auch kompetente Handwerksfirmen konstruktiv lösen können ist schon kostenmäßig in den meisten Fällen übertrieben.

Zu keinem Fachwerkhaus gibts eine Statik- das wurde konstruktiv aufgrund von Erfahrungswerten gelöst und zum Glück eher deutlich überdimensioniert, sodass auch Schädigungen klaglos überstanden werden.

Wie schon gesagt: Bilder wären sinnvoll

Andreas Teich
 
Ich bezweifle

dass es sich bei der andeutungsweise beschriebenen Konstruktion:
3 dünne Metallpfosten mit 2 dünnen Brettchen

um einen Originalfachwerkbestand handelt.
Ein "älterer" Balkon muss nicht zwangsläufig aus dem Baujahr des Hauses stammen. Es hört sich für mich leicht nach einem Heimwerkerhobbybalkon an, der zur Freude des Hausherren mal einfach kurz hergerichtet wurde, aber nie eine Genehmigung oder Abnahme erfahren hat...
Daher mein Verweis auf die rechtliche Seite...

Aber ohne nähere Infos und Bilder stochern wir hier alle im herbstlichen Nebel
 
Bestandsaufnahme

Klären Sie doch bitte zuerst einmal -oder lassen klären- ob die Dachterrasse überhaupt genehmigt worden ist oder ob sie genehmigungsfähig ist. Manchmal sind Dachterrassen z.B. vor Gauben, als Austritt, grundsätzlich im Bebauungsplan nicht erlaubt.

Dazu zählt u. a. die nachgewiesene statische Belastbarkeit der Unterkonstruktion für die geforderte Nutzlast von 4 kN/m2. Wenn sich die Dachterrasse darüber hinaus z.B. bis in die Nähe oder bis auf die Grenze zum Nachbarn erstrecken sollte, muß geprüft werden, ob diese Nutzung im Grenzbereich der Abstandsflächen (3,00m) zulässig ist oder ob sie Abstandsflächen auf dem Nachbargrundstück auslöst (Baulast)

Wenn sich die Dachterrasse auf einer Garage in den Abstandsflächen zur Grenze befindet, ist sie per se nicht genehmigungsfähig.

Sie sollten also die Situation erst einmal sorgfältig analysieren, bevor Sie zur Tat schreiten. Auch wenn manche Forumsteilnehmer ganz forsch grünes Licht geben wollen. Es ist Ihre Verantwortung. Um das Geländer geht´s hier nur am Rande.

Präzisieren Sie also Ihre Frage, stellen Fotos ein oder Skizzen. Dann wird auch nicht so viel vermutet und gedeutet.
 
Klären wir.

Ich danke Euch. Mir ging es tatsächlich erstmal nur um das Geländer. Aber da wir sowieso demnächst den Architekten im Haus haben, werden wir ihn fragen, ob es statischer Prüfungen oder Berechnungen der Terrasse selber bedarf.
 
Thema: Absturzsicherung an Dachterrasse aus Holz?

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