Abstandsflächen bei Grenzbebauung / Nutzungsänderung eines Stalls

Diskutiere Abstandsflächen bei Grenzbebauung / Nutzungsänderung eines Stalls im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo zusammen! Ich hätte eine Frage bezüglich den Abstandsflächen...aber der Reihe nach... Wir planen den Umbau bzw. Ausbau eines alten Stalls...
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MacGreg

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Hallo zusammen!
Ich hätte eine Frage bezüglich den Abstandsflächen...aber der Reihe nach...

Wir planen den Umbau bzw. Ausbau eines alten Stalls zum Wohnhaus. Das Gebäude ist ca. 1900 und steht im Aussenbereich (Bayern).
Die Ostseite (Giebelseite) steht direkt auf der Grenze und ist ca. 10m lang (Das Nachbargrundstück ist mit einem EFH bebaut) Die Nordseite hat einen Abstand von ca. 3m zur Nachbargrenze (Ackerfläche).
Traufhöhe ist ca. 4m und der First 7m.

Im unteren Bereich befinden sich Stallungen/Garage (landwirtschaflich genuzte Fläche). Der Hof ist übrigens noch bewirtschaftet.
Es ist eine Zwischendecke (Schienengewölbe) vorhanden, die allerdings sehr Baufällig ist.
Der Kniestock im OG ist ca. 1,4m.
Auf der Ostseite sind 2 kleine Fenster im EG (Stallung) zum Nachbarn.

Idee:
Unsere Idee ist es nun, den Kniestock aufzustocken, so dass man Fenster bzw. Fenstertüren einbauen kann (um ca. knapp einen meter). Andere Varianten (Loggia, Dachflächenfenster etc.) würden wohl dem Haus (bzw. Stall) seinen Charme rauben.

Fragen:
Muss ich, sobald ich etwas an dem Gebäude ändere (baulich oder die Nutzung), die Abstandsflächen zum Nachbarn einhalten? (bzw. wenn ich an der Giebelseite nichts änderen würde, sondern nur die Gebäudenutzung)

Wie aussichtsvoll haltet ihr das Vorhaben?

Wäre es baurechtlich vertretbar, wenn der Nachbar die Übernahme der Abstandsflächen unterschreiben würde?

Hat jemand Erfahrung mit solcher Situation und evtl ein paar Tipps für mich?

Schon mal vielen Dank und schönen Gruß

MacGreg
 
Meine zwei wichtigsten Tipps:

1. Lass dich beim Bauamt beraten und
2. sprich mit deinem Nachbarn, unterbreite ihm deine Absichten und dann kann man weiter schauen.


Wenn ich es recht verstanden habe, dann kommen die neuen Öffnungen in die Nordfassade, die 3 m Abstand zur Grenze hat. Der Giebel ändert sich im Bereich Kniestock und die Dachneigung wird flacher, wenn der First bleibt. Damit ergeben sich neue bauliche Maße am Giebel und auch neue Maße der Abstandsflächen. Beim Anheben des Kniestocks werden die Abstandsflächen ein Thema.

Inwieweit die Abstandsflächen auch ein Thema sind bei einer reinen Nutzungsänderung ist mit dem Bauamt abzusprechen. Maßgeblich ist die jeweilige Landesbauordnung. Es kann sein, dass der Giebel ohne bauliche Änderung einfach im Bestandsschutz bleibt.

Wie sinnvoll das Vorhaben ist, kannst du nur selber einschätzen. Ob es Aussicht auf Erfolg hat - siehe meine Tipps 1 und 2. Entscheidend wird dein Nachbar und seine Bereitschaft ggf. eine Baulast zu übernehmen. Rechtlich zwingen kann man ihn dazu nicht, denn er schränkt damit seine eigenen Rechte ein.

Gruß Sontje
 
Grenzbebauung

Hallo ,
Die Nutzungsänderung an der Grenze bedarf der Einverständniserklärung des Nachbarn und einer Befreiung durch die Bauaufsicht.
Dann wird eine Befreiungsgebühr fällig.
Diese orientiert sich an dem Vorteil, den der Bauherr durch die Befreiung erzielt.
Kann teuer werden.
Das Bauaufsichtsamt wird sie beraten können.

Vielleicht ist auch eine Baulast notwendig ?

Viele Grüße
 
Hallo!
Schon mal Dank für die Antworten.

Angenommen mein Nachbar würde mir die Übernahme der Abstandsflächen unterschreiben: Dürften sich dann die Abstandsflächen von dem Stall und seinem Wohngebäude überschneiden?

Wie würde denn ein "Vorteil" aussehen?
Im Fall, dass das Gebäude unverändert bleibt und nur eine Nutzungsänderung vorliegt. Kann man das Kostenmäßig irgendwie abschätzen?
 
Hier noch eine Skizze zur obigen Frage

Das schraffierte Gebäudeteil ist der besagte Stall. Im Norden befindet sich die Ackerfläche.
 
Die Abstandsflächen dürfen sich nicht überschneiden.
Sieht eng aus, aber wie gesagt - Bauamt fragen und
die Unterlagen mitgenommen.

Gruß Sontje
 
Hallo Herr Göbel,

was ist eigentlich wenn der Nachbar sein Einverständnis zur Nutzungsänderung nicht gibt? Kann er die verweigern und den Ausbau zum Wohnhaus blockieren?

Gruß Sontje
 
Nachbar

@ Hallo Sontje,
Ja, der Nachbar kann die Nutzungsänderung blockieren.
Wenn es im öffentlichen Interesse ist, kann die Bauaufsicht auch ohne Einverständniserklärung des Nachbarn eine Genehmigung erteilen.Ist aber eher selten.

@Hallo Daniel,
Wenn der Nachbar eine Baulast eintragen lässt, ist eine Befreiung durch die Bauaufsicht nicht mehr notwendig:
Notwendige Abstandsflächen dürfen auch auf fremden Grundstücken liegen, wenn dies durch eine Baulast abgesichert ist.
viele Grüße
 
Thema: Abstandsflächen bei Grenzbebauung / Nutzungsänderung eines Stalls

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