Abstandsflächen Grenbebauung Umnutzung

Diskutiere Abstandsflächen Grenbebauung Umnutzung im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, erstmal zum status quo: Ich besitze ein Bauernhaus in dörflicher Lage in Bayern mit ca. 2000qm Grund. Das Wohnhaus / Stall 1 (böhmisches...
M

michl

Guest
Hallo,

erstmal zum status quo: Ich besitze ein Bauernhaus in dörflicher Lage in Bayern mit ca. 2000qm Grund. Das Wohnhaus / Stall 1 (böhmisches Gewölbe) / Stall 2 (böhmisches Gewölbe) / Schuppen sind in einer Linie an die Grenze gebaut.

Die Landwirtschaft wird seit über 30 Jahren nicht mehr betrieben.

Ich hatte vor, den Stall 1 (ehemals Kuhstall mit böhmischen Gewölbe) in ein Koch-/Wohn-/ Esszimmer umzubaun (bzw. umzunutzen).
Stall 2 (ehem. Schweinestall mit böhm. Gewölbe) soll ein Hobbyraum mit Sauna werden.

Das Äußere des Hauses soll nicht verändert werden, außer dass es ein neues Dach , neue Fenster und einen neuen Anstrich bekommt.

So nun zu meinem eigentlichen Problem: Das Wohnhaus hat Bestandsschutz (soll im EG eine Einliegerwohnung werden) und dafür brauch ich auch keine Umnutzungsgenehmigung. Für den Stall 1 brauch ich eine Umnutzung. Auch für den Stall 2 wird eine Umnutzung verlangt - zweimal zur Hauptnutzung.

Das heißt ich brauche Abstandsflächen (ca.3,50m), die ich aber nicht habe, da es seit ca 200 Jahren dort auf der Grenze steht.
Vom Landratsamt kam der Vorschlag, dass der Nachbar eine Abstandsflächenübernahmeerklärung unterschreibt. Für alle, die nicht wissen was das ist: er übernimmt meine Abstandsfläche und zusätzlich muss er für einen etwaigen Neubau ab der "neuen" Grenze den Abstand einhalten (sprich ca. 6m Abstand zur Grenze). Dann ist der Nachbar fast am anderen Ende seines Grundstücks angelangt. So eine Abstandsflächenübernahmeerklärung gilt auch über einen Verkauf etc. hinaus.
Da der Nachbar nicht weiß, wie es mit dem Grundstück weitergeht (momentan bebaut mit einem leerstehenden Gasthaus), will er die Abstandsflächenübernahmeerklärung (verständlicherweise) nicht unterschreiben, da das Grundstück für ihn dann wertlos wird. Das Nachbargrundstück wird auch nicht zum Verkauf angeboten, bzw. könnte ich es mir auch nicht leisten :)

Habt ihr Ideen, was man ich jetzt machen kann? Ich habe schön langsam das Gefühl, dass die im Landratsamt das Gebäude gerne weg hätten. Es ist das Elternhaus meines Vaters und ich hatte schon immer den Wunsch das Gewölbe als Wohnraum auszubaun (für was soll ich es auch sonst nutzen?). Zum abreißen ist es definitiv zu schade...
Ich weiß mir echt grad keinen Rat mehr, wie ich es anstellen soll, dass meine Umnutzung genehmigt wird.

Was noch gesagt werden soll: Der Nachbarin ist es egal, was aus dem Stall geschieht. Und im ersten Teil, beim Wohnhaus müsste sie in jedem Fall nur ihre Abstandsflächen einhalten, da hier auf Grund des Bestandsschutzes keine Abstandsflächen neu berechnet werden.

Vielleicht hatte ja schon mal jemand so einen Fall bzw. weiß sich einen Rat...
Danke!
Viele Grüße
 
Grenzbebauung

Sie sollten sich mit einem örtlichen Planer/Architekten in Verbindung setzen der das Bauamt kennt.
Es gibt hier eine Reihe von Möglichkeiten die es noch auszuloten gilt.
So ist es auch möglich, direkt aneinanderzubauen, ohne Grenzabstand; das bedarf einer Änderung des Bebauungsplanes.
Dann kann die Historie einiges an Informationen bringen:
Der Grenzabstand 1 h ist schon lange in Gebrauch, er dient in erster Linie dem Brandschutz. Wenn die Gebäude damals so errichtet wurden war das rechtmäßig; möglich das hier ein Baugebot für eine beiderseitige Grenzbebauung bestand und damit noch besteht. Das funktioniert aber nur wenn es keine Möglichkeit zur Brandübertragung gibt, also keine Fenster und andere Öffnungen zum Nachbarn.
Auch möglich das es so eine Abstandsflächenübernahme bereits zum Zeitpunkt der Bebauung gab; die ist heute noch gültig. Man findet z.B. Hinweise dazu in der zweiten Abteilung des Grundbuches, genaueres steht dann in der Grundakte.
 
Vereinigungsbaulast

Hallo,

Haben Sie und Ihr Nachbar mal über eine Vereinigungsbaulast nachgedacht ? Näheres bei Google.

Viele Grüße
Robert Göbel

PS. Ich habe mal nachgeschaut: In Bayern gibt es das leider nicht.Schade
 
Thema: Abstandsflächen Grenbebauung Umnutzung

Ähnliche Themen

A
Antworten
3
Aufrufe
707
Christoph Kornmayer (Architekt)
C
K
Antworten
3
Aufrufe
4.618
Hans-Ulrich Flick1
H
S
Antworten
1
Aufrufe
3.956
Fred
F
Zurück
Oben