Abstandsfläche Fachwerkscheune zu geplantem Neubau

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agm

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Unser neuer Nachbar plant einen Neubau neben unserer Fachwerkscheune. Vorgesehen sind (im Rahmen von Grenzbebeauung) 2,50 m Abstand. Die Frage ist, ob das aus Brandschutzgründen nicht mehr sein müssten.
 
Landesbauordnung

die vorschriften weichen von Bundesland zu Bundesland ab. die LBO findet man im Internet und da kann man nachlesen oder am Besten mal einen Architekten vor Ort fragen. Grundsätzlich sind aber 2,50 m als mindestmaß meist vorgeschrieben.
Mit freundlichem Gruß
M. Schmidt
 
zum Beispiel in Bayern:

direkte Grenzbebauung nur durch eine Garage.

Wenn es keine Garage ist, müssen s.g. Abstandsflächen eingehalten werden, diese haben eine Tiefe von mindestens 3 m.

Genaueres findest Du für Dein Bundesland unter http://www.bauordnungen.de/Hessen.

Viele Grüße
 
Es kommt drauf an was da genau gebaut werden soll. Grundsätzlich gilt erst einmal 3 Meter bzw. 0,4 x Höhe. Das ist recht genau im §6 der Hessischen Bauordnung geregelt.

Wenn es einen Bebauungsplan für den Bereich gibt ist hier detailliert dargelegt was wo gebaut werden darf. Wenn Sie sich unsicher sind machen Sie einen Termin im schicken Haus der Bauaufsicht in der Kurt-Schumacher-Straße 10. Dort erfahren Sie dann exakt was geht – und was nicht.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Thema: Abstandsfläche Fachwerkscheune zu geplantem Neubau

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