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Michael Schuhr
Guest
Hallo,
ich saniere gerade ein Fachwerkhaus (bj.1940), welches ursprünglich mit Reet gedeckt war. (z.Zt. Eternit)Ich möchte es nun wieder nit Reet decken. Eine Gebäudekante hat einen Grenzabstand zum nicht bebauten Nachbargrundstück von 3m. Ein Anbau des Hauses (Flachdach, ca. 3,5x4m)nähert sich dem Grundstüch des Nachbarn bis auf ca 80 cm. Der Nachbar hat eine Bauvoranfrage gestellt und möchte gern die 3m Grenzabstand ausreizen. Da ja bei weichen Deckungen ein Abstand von 12 m einzuhalten ist, frage ich mich ob mein Wunsch nach einem Reetdach verloren ist, oder ob der Nachbar für die 12 m Grenzabstand sorgen muss.
ich saniere gerade ein Fachwerkhaus (bj.1940), welches ursprünglich mit Reet gedeckt war. (z.Zt. Eternit)Ich möchte es nun wieder nit Reet decken. Eine Gebäudekante hat einen Grenzabstand zum nicht bebauten Nachbargrundstück von 3m. Ein Anbau des Hauses (Flachdach, ca. 3,5x4m)nähert sich dem Grundstüch des Nachbarn bis auf ca 80 cm. Der Nachbar hat eine Bauvoranfrage gestellt und möchte gern die 3m Grenzabstand ausreizen. Da ja bei weichen Deckungen ein Abstand von 12 m einzuhalten ist, frage ich mich ob mein Wunsch nach einem Reetdach verloren ist, oder ob der Nachbar für die 12 m Grenzabstand sorgen muss.