Steuerliche Absetzbarkeit Denkmalerhaltung

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Siegfried Seiffert

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Hallo,
wir, meine Frau und ich, haben ein Denkmal erworben. In der Vergangenheit haben wir bereits zwei "normale" Immobilien gem. 10e (oder so) abgesetzt. Können wir nun das Denkmal (den Umbau, etc.) die nächsten 10 Jahre auch noch absetzen????
danke für Eure Antworten.
Beste Grüße
Siegfried
 
Der sanierungs- und Erhaltungsaufwand ist bei Denkmälern ohne weitere Bedingungen steuerlich abzugsfähig. Im Zweifel Finanzamt oder Steuerberater fragen.
 
Absetzbarkeit

Je nachdem wo Sie wohnen gibt es landesrechtliche Regelungen über die Durchführung des Bescheinigungsverfahrens. In NRW z.B. brauchen Sie eine Bestätigung der Denkmalbehörde, daß diese Maßnahmen denkmalbedingter Aufwand waren, dazu sind die Rechnungen und die Kontoauszüge (Überweisungsbelege reichen nicht) der Denkmalbehörde vorzulegen. Dabei fallen Eigenleistung, Schwarzarbeit und nicht genehmigte Veränderungen des Denkmals natürlich aus der Abschreibung heraus.
 
Thema: Steuerliche Absetzbarkeit Denkmalerhaltung

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