Was steht in der DIN 18160 Teil1 Absatz 5.3 ??
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es sollte für NRW gelten
Rolf
Teil 1: Planung und Ausführung.
Aber da ein Architektenbüro keine Normenauskunft ist, fragen Sie besser Ihren Schorni, was genau dieser Absatz meint.
Grüße
Dies ist die Norm für Abgasanlagen und gilt bundesweit.
Der Punkt 5.3 handelt von der "Kennzeichnung der ausgeführten Anlage".
Fragen Sie Ihren Bez. Schornsteinfegermeister, da hier Erläuterungsbedarf besteht, oder probieren Sie es über www.schornsteinfeger.de und der entsprechenden Innung.