Abriß in KGA

Diskutiere Abriß in KGA im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Ich habe in einer KGA einen Garten gepachtet mit einem Vorschriftsmäßigen Fachwerkhaus von 24qm und ein Flachbau aus stein von 22qm. Bei...
K

Katrin Müller

Guest
Ich habe in einer KGA einen Garten gepachtet mit einem Vorschriftsmäßigen Fachwerkhaus von 24qm und ein Flachbau aus stein von 22qm. Bei Pachtvertrag bekam ich die Auflage innerhalb einer bestimmten Frist diesen Flachbau (ausgestattet vom Vorpächter, eine Seite begehbar als Schlafraum mit Toilette und Waschbecken und Elektrik, die andere Seite begehbar als Schuppen für sämtliche Gartengeräte und Werkzeug. Was kann ich tun, um diesen Bau nicht abreissen zu müssen ? Da dieser Bau am hinteren Ende des Garten steht,ist er von draußen nicht ersichtbar und stört auch Niemanden. Es ist einfach eine Sünde und ich könnte heulen. Bitte helft mir! Katrin Müller
 
die

KGA haben Satzungen und alle müssen sich dran halten. Das ist wohl ein internes Problem der Mitglieder und kann von Außenstehenden kaum bewertet werden. Abgesehen davon kann beim verstoß gegen die Satzung der Schutz des Status als gKGA verloren gehen - das wird dann richtig teuer für alle. Da Du bei Abschluß des Pachtvertrages das wusstest, kommt es doch nicht überraschend. Es könnte nur eins helfen - Du findest HUFI im Dachgeschoß - ab es ist ja ein Flachbau :)
 
vor

der gültigen Satzung gibts kein Entkommen.....
Erfahrungsgemäß ist da kein Ausweg, deshalb haben wir vor langer Zeit unser Pachtgärtchen in Leipzig abgegeben, es kann ja wohl nicht sein daß z.B. ein Kind die wohlverdiente Mittagsruhe der Nachbarn 5 Minuten vorher unterbricht.....
da wird wohl der Abriß unausweichlich sein...

@Olaf
was ist HUFI ? ;-)

Grüße Micha
 
Ha

HUFI war die Fledermaus, die in Dresden an der Waldschlösschenbrücke den Bau etwas verzögert hat - das hat sich nun beim Hochwasser gerächt - sie war noch nicht fertig, während die anderen Brücken gesperrt waren - Chaos !
 
KGA

Mit solchen Tierchen kann man vielleicht den Abriss verzögern, aber keine Nutzung erreichen. Wo Hufi wohnt darf kein anderer wohnen, also reißen sie das Ding ab!
Zum allgemeinen Verständnis für das Bundeskleingartengesetz:
Die Grundidee des Kleingartens war kleinen Leuten aus engen Mietskasernen Freifläche zur Erholung und zum Anbau von einenem Obst und Gemüse zu verhelfen, in der Zeit vor den Supermärkten und dem Kühlschrank sehr wichtig. Zum Wohnen war das nie gedacht, deshalb sollten die Grundstücke auch aus der Bodenspekulation herausgehalten werden, das gilt noch heute. Gartenland ist nun mal viel billiger als Bauland, auch arme Leute konnten sich das leisten. Später fand man heraus das man damit auch den Reichsnährstand unterstützen konnte.
Das mit dem Nichtwohnen ist geblieben. Wenn die Vorstände da nicht hart und beim Gesetz bleiben wäre so ein Grundstück nach und nach zum Zweitwohnsitz mutiert. Da ein bisschen anbauen, dann noch eins usw.
Bei Deutschen sehr beliebt ist die Terrasse:
Zuerst ein befestigter Freisitz, wo die Gartenstühle nicht wackeln.
Dann ein Vordach darüber damit man nicht bei jedem bisschen Regen alles wegräumen muss.
Dann eine Wand und ein paar Fenster drumrum damit es nicht so zieht und man auch bei kühlerem Wetter draußen sitzen kann.
Draußen?- ach ja, wie wärs mit einer Terrasse....

Viele Grüße
 
Vielen Dank für die schnelle Reaktin.........
Ich kann es nur nicht verstehen, dass auf jeden 2.Grundstück
die Gartenhäuser immenz groß und doppelstöckig sind. Ich frage mich mit welchen Maß da wohl gemessen wird? Bei mir sieht man ja den Flachbau noch nicht einmal, während bei Anderen die Lauben mit maßlosen Anbauten versehen sind. Ursprünglich war unser Flachbau mal ein Schuppen aus Stein und wurde von den Vorpächtern etwas erweitert und ausgebaut.
Da sie damit 20 Jahre gelebt haben,ist meine Frage: Ab wann gilt der Bestandsschutz ? LG.Katrin
 
Entschuldigung, wenn...

... ich das so deutlich sage, aber der Vorstand einer KGA besteht nicht selten aus äußerst gesetzes- und verordnungstreuen Mitbürgern mit einem gewissen Geltungsbedürfnis und Minderwertigkeitskomplex sowie daraus resultierendem Obrigkeitsglauben.

Das heißt: Wenn Du denen mit juristischen Tricks kommst, schalten die auf stur.

Erster Schritt: Das Gespräch mit dem Vorstand suchen, die Gründe für die Vertragsklausel erfragen, möglicherweise haben die ja auch Druck von oben (Bezirksamt) bekommen, sodass sie jetzt bei jeder Neuverpachtung auf "ordnungsgemäßen" Rückbau bestehen... Kompromiss anbieten, z.B. den Schlafplatz rückbauen, sodass nachprüfbar der Garten nicht als Datscha genutzt werden kann.

Zweiter Schritt: Mit den mglw. ähnlich betroffenen Gartennnachbarn ins Gespräch kommen, auf mögliche zukünftige Probleme für diese aufmerksam machen, Lobby bilden, das Problem als TOP auf die nächste Versammlung bringen und mit zweidrittel-Mehrheit die Satzung ändern... ;-)

Spaß beiseite...

Ich kenne die Situation in B nicht, aber hier bei uns in der inzwischen-nicht-mehr-Großstadt stehen rund ein drittel der Pachtgärten leer, sodass alle Kolonien und Vereine echte finanzielle Probleme haben und t.w. schon Flächen als Bauland ausgewiesen worden sind... dies könne auch ein Argument für Dich sein

MfG,
sh
 
Thema: Abriß in KGA

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