Abnahmepflicht Elektroinstallation?

Diskutiere Abnahmepflicht Elektroinstallation? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, ich bin dabei, die Elektroinstallation in einem Haus komplett neu zu planen. Letztlich sollte wohl auch mal der Zähler (bj 1974)...
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Dachshund1

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Hallo, ich bin dabei, die Elektroinstallation in einem Haus komplett neu zu planen. Letztlich sollte wohl auch mal der Zähler (bj 1974) ausgetauscht werden. Dies kann bekanntlich nur durch einen Fachbetrieb im Auftrag des Energieversorgungsunternehmens geschehen. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob es eine Abnahmepflicht für alle nach dem Zähler erfolgenden Arbeiten besteht. Ich habe dazu bislang nichts gefunden. (selbstverständlich bin ich mir über die Vorschriften zur fachgerechten Installation im Klaren, auch auf etwaige versicherungsrechtliche Aspekte geht es mir gerade nicht).

Freu mich auf Infos
 
Abnahmepflicht

Hallo Namenloser


Eine Abnahmepflicht für eine sanierte Elektroanlage gibt es nicht. Wenn der Zähler getauscht wird, wird nur der Zähler getauscht. Normalerweise wird dieser turnusmäßig alle 5? Jahre vom EVU getauscht, da diese Eichpflichtig sind.
Was Deine Elektroanlage angeht, sollte es am Ende der Sanierung eine Endabnahme geben, in dessen Umfang eine sicherheitstechnische Überprüfung vorgenommen wird.
Zu beachten ist, daß bei einer Erweiterung (und dazu gehört auch die anzahlmäßige Aufrüstung von Steckdosen) der Rest der Anlage auf den neuesten Stand und die neuesten Vorschriften zu bringen ist...
Ich hab bei allen meinen Sanierungen eine örtliche Elektrofirma auf meine Seite gezogen, die die dementsprechenden gerade aktuellen Anforderungen kennt und auch bereit ist, eine Endabnahme der Eigenleistungen zu machen.
Den Zähler tauscht idR das EVU selbst und keine Fachfirma. Aber das kann von Bundesland zu Bundesland eventuell verschieden sein.
 
Elektrozähler

Die Zähler werden vom Grundversorger eingebaut und nach Ablauf der Eichgültigkeit (je nach Art, 8, 12 oder 16 Jahre) gewechselt.
Das macht der Grundversorger ohne dafür extra beauftragt zu werden; ist gesetzlich so vorgeschrieben.
Der Zähler mag ja Baujahr 1974 haben, er ist aber sicher in der Zwischenzeit wieder beglaubigt (geeicht) worden.
Die Installation hinter dem Zähler ist Sache des Eigentümers. Sie darf nur von konzessionierten Fachbetrieben geändert, erweitert bzw. installiert werden.
Ggfs. ist ein ansässiger E-Betrieb bereit, eine vom Kunden installierte Anlage zu überprüfen und abzunehmen.
Sollte es zu einem Brand oder anderem Schadensereignis kommen und als Ursache wird eine schadhaften E-Installation festgestellt, hat man – salopp ausgedrückt: schlechte Karten.
 
Thema: Abnahmepflicht Elektroinstallation?

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