2 Parteien in altem Fachwerkhaus

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MarcoW

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Hallo zusammen,
Wir bräuchten mal euren Rat.
Wir sind vor einem Jahr in ein leer stehendes Fachwerkhaus gezogen. Erdgeschoss.
Nun hat der Eigentümer , Besitzer seit 2017-2018, die obere Etage vermietet ohne irgend etwas zu modernisieren. Sprich oben läuft man auf Holzfußboden. Abwasserrohre laufen durch unser Schlafzimmer. Dach ist nicht gedämmt oder isoliert. Türen sind alle noch wie vor einem Jahrhundert. Sprich einfache Holztüren mit alten Schließtechniken, zugig, luftig.
Das Haus ist im Zustand wie vor hundert Jahren. Ohne Modernisierungen.
Der Treppenaufgang besteht aus Brettern.
Und der Treppenaufgang ist auch unser Problem. Denn er führt mitten durch unsere Wohnung. War halt über all die Jahrhunderte ein Einfamilienhaus.
Ihr müsst euch das so vorstellen das der Flur unser Schlafzimmer und Flur teilt. Auf dem Video seht ihr unseren Flur und hinter den Brettern ist der Treppenaufgang. Dahinter wieder ist unser Schlafzimmer. Und diesen Lärmpegel den man in dem Video sieht haben wir jedes mal wenn jemand die Treppe hinauf oder hinunter geht.
Der Treppenaufgang wie schon geschildert besteht aus einer einfachen Bretterkonstruktion, die Treppenstufen sind aus Holz beschlagen mit Mettallrutschleisten.
Wir möchten gerne wissen ob man das so oben vermieten darf und uns damit das Leben zur Hölle macht.
Gibt es keine Gesetze was Wandstärke und Bodenstärke angeht? Oder Dämmung , Wandstärke eines Treppenaufgangs?
Wir baten darum, als einzige Lösung, die Wand zu unserem Schlafzimmer zu Dämmen, zu verstärken damit, der Treppenaufgang uns dort von dem Lärm her nicht mehr jeden Morgen weckt. Dies wurde abgelehnt.
Und wir haben natürlich Angst , gekündigt zu werden, wegen Eigenbedarf, Würde das gehen? Wir können uns keinen weiteren Umzug leisten, was man vielleicht auch ausnutzt und gegen uns verwendet.
Weiterer Geräuschpegel entnehmt bitte dem Video.

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So wie die Situation...

...halt ist, könnt Ihr nur ausziehen. Bei dieser Grundkonstellation glaube ich nicht an Wunder. Daß Ihr in einem Rechtsstreit Recht bekommt, ist durchaus möglich, aber in welcher Instanz? Spart Euch Euere Nerven für etwas Besseres.

Alternativ: Miete nach Rücksprache mit einem Anwalt mindern. Dicke Haut wachsen lassen.

Eigenbedarf bedeutet, der Vermieter oder ein enger Verwandter zieht selbst dort ein. Eher unwahrscheinlich.



Grüße

Thomas
 
Thema: 2 Parteien in altem Fachwerkhaus

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