Die Haftung

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"Haftung" für Baumaßnahmen von Voreigentümern

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Hallo zusammen, mein Mann und ich stehen derzeit vor der Entscheidung ob wir den alten Hof der Familie mit denkmalgeschütztem Wohnhaus übernehmen oder nicht. Hierfür ist für uns vor allem eine Frage relevant: Wie verhält es sich mit nicht genehmigten Veränderungen von Voreigentümern? Also wenn wir für

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Schaden am Putz der Ausmauerung

Hallo Kollegen, sitze gerade über eine Ausschreibung, bei der ein, mit Lehmsteinen ausgemauertes Fachwerk, bei dem der Putz versagt hat, neu hergestellt werden soll. Es soll die Fachwerkwand mit OSB verkleidet werden, darauf die FW-Balken aufgedoppelt und die Felder - wie auch immer - ausgefacht werden

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Weiter geht's - auch mit Fragen (Deckenaufbau und Baustellenhaftung)

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Nachdem mein letzter Beitrag ja wieder Zweifel an unserem Vorgehen geweckt hat, halte ich Euch mal einfach weiter auf dem Laufenden, auch quasi als Korrektiv für mich selbst ;-) In der Zwischenzeit hat eine weitere Begehung, diesmal mit Architekt und einem Zimmermann, stattgefunden. Folgendes ist dabei rausgekommen: -

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Kalkputz wie viel Zement zulässig / Prospekthaftung

Hallo Forumsgemeinde, kann mir jemand sagen wie viel Zement in einem Kalkputz enthalten sein darf. Der putz wurde im Prospekt beworben und verkauft als baubiologischer Kalkleichtputz Mörtelgruppe PI nach DIN 18550 (also Bindemittel Luftkalk, Weiskalkhydrat und hydraulischer Kalk). Von Zement steht in der DIN

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Haftung

Ein Architekt haftet für einen falschen Bautenstandsbericht neuerdings auch gegenüber dem Käufer der Immobilie. Seine Haftung beschränkt sich nicht mehr nur auf den Bauträger,der ihn beauftragt hat. Urteil Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Aktz:VII ZR 35 / 07

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Lehm auf alten Putz auftragen (Haftung ???)

Hallo liebe Mitglieder, euer Mario hat mal wiedr eine Frage an euch: Ich möchte gerne Lehmputz (Oberputz bzw. Feinputz von Conluto) auf einen vorhandenen Altputz (ich denke es ist ein Kalk-Sandputz mit wenig Zement) auftragen. Meine Befürchtung ist, dass die Haftung des Lehmputzes nicht ausreicht, da

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Decke verputzt mit Rotband - Problem mit der Haftung des Putzes

Hallo zusammen, ich habe eine Frage auf die in diesem shr informativem Forum vielleicht jemand eine Antwort weis. Ich vbersuch so auführlich wie möglich meine Vorgehensweise und mein Problem zu beschreiben: Ich habe wie folgt meine Wohnzimmerdecke verputzt: Deckenaufbau: ca. 25er Holzsparren, 5 m lg.,

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Dach: Anschluß Dampfbremse an unebenes Mauerwerk

Bild / Foto: Dach: Anschluß Dampfbremse an unebenes Mauerwerk

Hallo Forum, wir wollen unsere Dampfbremse von pro clima an die unverputzte, unebene Giebelwand ( alte Ziegelsteine u. Bimssteine im unregelmäßigen Wechsel) anschließen. Dafür haben wir uns auch schon das CONTEGA PV von pro clima bersorgt, aber: es wird empfohlen, dieses Band in Gipsputz einzuputzten zwecks

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Heizung einschalten beim Putzen / Haftung Lehmputz auf PEX-Rohren

Wieder mal eine Frage wo sich scheinbar die Geister teilen. Soll man beim Putzen die Heizung besser laufen lassen oder nicht? Rein gefühlsmäßig würde ich für laufen lassen tendieren. Einerseits trocknet doch das Material schneller durch wenn die Heizung läuft, andererseits hätte ich bedenken, dass sich ggf. später

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Diskussion Haftung

Im Beitrag "5mm Trittschalldämmung" tauchte ein bekanntes Problem auf. Ratschläge , Stellungnahmen etc. von Ingenieuren, Sachverständigen, Architekten usw. unterliegen hier im Forum einem starken Haftungsrisiko. Wir sollten uns daher Gedanken darüber machen, wie die Haftung dieser Forumsteilnehmer begrenzt

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5 mm Trittschalldämmung ?

Fußbodenaufbau auf Holzbalkendecke : ==================== OSB 12 mm -------------------- Trittschalldämmung 5 mm -------------------- PE Folie 2 mm ==================== Fehlschalung 24 mm ( Bretter ) Zwischen den Holzbalken liegt keine Füllung. Bringt die Trittschaldämmung etwas ??? mfG Somba

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Anwendung nicht zugelassener Holzschutzmittel bringt Haftungsprobleme

Tatsächlich wäre zuerst der sich verdingende, mit der Ausführung beauftragte Handwerker bei der Anwendung von nicht zugelassenen Holzschutzmitteln haftungs- und gewährleistungs- und schadensersatzmäßig der Dumme, rührte sich jemand in Kenntnis davon. Bei bekämpfendem Einsatz eines Befalls durch holzzerstörende

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Querverweise

Recht Haftung

Haftung