Ich habe vor 19 Jahren eine Eigentumswohnung (Dachgeschoss mit darüberliegendem Dachboden gekauft . In der Teilungserklärung steht, das ich Sondereigentum an der Dachgeschosswohnung habe , an dem Dachboden ein alleiniges unentgeltliches Nutzungsrecht.Der Dachboden war zu Wohnzwecken vorbereitet ( großes Giebelfenster
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