Unterspannbahn von Hagel durchschlagen - wer haftet für den Schaden?
Wir haben das Problem, das wir im Moment ein neues Dach bekommen, die Unterspannbahn, und die Dachlatten bereits drauf waren, und nun ein super Unwetter losbrach, das uns die Unterspannbahn zigmal von Hagel durchschlagen wurde. Heute wurde innerhalb von zwanzig Minuten die arbeit der letzten vier Tage zerstört :o( Von der Feuchtigkeit die mir überall reintropfte mal ganz zu schweigen. . . .
Mein Problem ist folgendes, wer haftet dafür? Ich verlange vom Dachdecker eigentlich eine neue Unterspannbahn. Schweizerkäse hatte ich vorher selber ;o) Doch wer haftet für den Schaden? Kann ich überhaupt eine neue Bahn verlangen? Immerhin wollte ich ein neues Dach. Und wenn schon neu, dann alles neu! Und keine Unterspannbahn, die bereits mehrfach notdürftig geflickt wurde.
Kann mir jemand sagen, ob ich das Recht auf eine neue Unterspannbahn habe, und wer dafür zahlen muss?
Danke schonmal und schöne Grüße aus dem Schwabenländle
aimee-akira
aimee-akira | 30.05.08
Sanieren, aber richtig
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Hagelschaden
Hallo aimee-akira,
Sowas nennen die Juristen den zufälligen Untergang eines Gewerkes.
Wenn die Arbeiten des Dachdeckers von Ihnen noch nicht formal abgenommen sind , ist es ein Problem des Dachdeckers.
Holen Sie sich anwaltlichen Rat.
Das war jetzt keine Rechtsberatung.
viele Grüße
Architekturbüro | Robert Göbel (Dipl. Ing . FH) | 30.05.08
Denkmäler schützen heißt nicht Genuß suchen,sondern Pietät üben (Georg Dehio)
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guten morgen,
Herr Göbel!
Vielen dank für die antwort! Wir hoffen, das wir mit dem Dachdecker (Zimmermann) auch ohne Anwalt einig werden. Er ist jetzt seit an die sechs Wochen hier zugange, und bisher waren wir super-zufrieden mit ihm. Nun ja, wir werden sehen. . .
aimee-akira | 31.05.08
Sanieren, aber richtig
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Schon schade
das man gleich den Anwalt empfiehlt!!
Warum spricht man nicht zuerst mal vernünftig mit dem Dachdecker?
Es gibt ja auch eine Versicherung.
Grüße aus Rheinhessen
R.Mahlmeister
Frau Holle Wärmedämmtechnik | R. Mahlmeister | 31.05.08
Flocken rocken
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Auch
ich würde erst mal empfehlen das "freudliche" Gespräch mit dem Handwerker zu suchen.
Grüße
Meurer NATÜRLICHES BAUEN GmbH | Gerd Meurer | 31.05.08
Spezialisten für Lehmbaustoffe, Dämmstofftechnik Wandheizungen und Naturfarben
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Unterspannbahn und Hagel
Hallo,
so einfach ist die Sache nicht abgetan. Gibt es einen BGB- oder einen VOB-Vertrag (VOB 2006) ? Gibt es einen Architekten ? Gibt es eine Bauleistungsversicherung ?
Bei VOB-B zieht § 7 / § 6(5) und der Dachdecker darf sich zerstörte aber erbrachte Leistungen noch einmal bezahlen lassen.
Eine Bauleistungsversicherung hätte der Bauherr abschließen können, sie versichert in der Art einer Kaskoversicherung die teilfertigen Leistungen. War er dafür zu sparsam, siehe vorhergehenden Satz.
Hat er einen Architekten, hätte der ihm sagen können........
Hat er einen BGB-Vertrag ("Dachdecker mach mal") sollte er einen Anwalt fragen (die Kombination ist mir noch nicht untergekommen). Wer weiß mehr ?
Grüße vom völlig verhagelten Niederrhein
Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 31.05.08
Neue Nutzungen für alte Gebäude
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Schade für die Arbeit
Hier sollte man erst im guten sprechen und sicherlich auch regeln können.
Gebäudeversicherung auch mal mit anfragen (Elemtarschäden)!
Die bessere Alternative zur Unterspannbahn wäre hier eben eine Unterdeckplatte gewesen.
Regen sicher und auch Hagel fest.
Damit erkennt man auch schon die Produktunterschiede der verschiedenen Lösungen.
Mitfühlender Gruß
Udo Mühle
LehmHandWerk Udo Mühle | LehmHandWerk | 31.05.08
LEHM - natur am bau
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Also....
...mir wäre jetzt auch erstmal die Gebäudeversicherung in den Sinn gekommen.
Wenn Sturm-, Hagel- und Wasserschäden versichert sind (was eine vernünftige Gebäudeversicherung eigentlich beinhalten sollte)müsste es doch darüber zu regeln sein.
Das der Dachdecker für den Schaden aufkommt, bereitet mir ein wenig "Probleme". Der kann ja genausowenig wie der Bauherr etwas dafür.
Ich glaube Anwalt wäre gut in diesem Fall. Einfach um die Sachlage zu klären und nicht, um dem ausführenden Betrieb einen "Reinzuwürgen". Wenn der Betrieb auch keinen "Rat" weiß, vielleicht sogar mit ihm zusammen einen Anwaltstermin vereinbaren, quasi in Sachen "Geschädigte gegen Wetter" ;-)
Müsste aber der ausführende Handwerker nicht auch gegen "vorzeitigen Vergang" seiner Leistung versichert sein??
Grüße
Martin
Martin Wittwar, Dipl. Ing. (FH) | 01.06.08
Fachwerk ist Lebensqualität (nicht immer, aber oft)
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Also ...
Ich nehm mal an man habe eine funktionstüchtige und nicht eine durchlöcherte Unterspannbahn bestellt. Der Handwerker trägt bis zur Übergabedas Risiko, dass das Werk untergeht (und sollte dafür eine Versicherung haben; bei Standard-Verträgen muss eine solche oft nachgewiesen werden), ausser es wurde explizit etwas anderes abgemacht.
Der Handwerker ist aber nicht dein Feind! Er hat auch keinen Fehler gemacht. Sowas passiert eben. "Ich nehm mir nen Anwalt" heisst halt unausgesprochen auch "Mit Dir kann man nicht reden", und ich nehme an das ist nicht gemeint.
Da es ein Elementarschaden ist, würde ich auch mögliche Verzögerungen des Baues ohne grossen Aufstand in Kauf nehmen und gemeinsam versuchen, den Gesamtschaden möglichst klein zu halten. Sei froh, dass die Dämmung noch nicht drauf war. Andere haben wegen diesem Unwetter den Tod eines Familienmitgliedes zu beklagen.
Jens Paulsen | 03.06.08
Ich bin verantwortlich für das, was ich schreibe! Nicht für das, was Du verstehst!
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