Fenster und Türen streichen als Mieter
wenn ich als Mieter die Fenster und Türen meiner Wohnung streiche, welche Teile des Fensters bzw. der Tür gehören zum Innenbereich und welche Teile (v.a. Schließkanten) gehören zum Aussenbereich? Wundebar wäre natürlich eine Zeichnung!
Vielen Dank
Grüße Beate Schmideder
Beate Schmideder | 23.03.06
drinnen vs draußen
was man von Außen sehen kann ist auch außen.
Oder was sagt die Teilungserklärung ?
Gru
Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 24.03.06
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Sehr geehrter Herr Beckmann,
vielen Dank für Ihre Antwortschreiben. So ungefähr habe ich mir das gedacht. D.h. die Rahmen- und die Fensterseiten (hier dreikantig) gehören auch noch zum Innenfenster.Sind es Doppelfenster zum Öffnen, gehören die Innensichtflächen ebenfalls zum Innenfenster. Wissen Sie vielleicht, wo dies rechtlich festgelegt bzw. für den Vermieter nachgewiesen werden kann?
Das wäre einfach genial!
Vielen Dank
Liebe Grüße
Beate Schmideder | 25.03.06