Schwellbalken Verstickt!
Ich kann nur jedem Fachwerkeigentümer den Rat geben sich vorher zu wehren und eine Srassenerhöhung (Terain) nicht zuzulassen, da die Kosten der Sanierung vorgeplant sind!
Theo Brunner | 08.08.04
Es kann nur besser werden
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Rechtsberatung
ist ja hier nicht erlaubt.
Aber sehen Sie doch mal im BGB so in der Nähe des § 907, 908, 909 nach oder in den Nachbargesetzen Ihres Bundeslandes zum Stichwort "Vertiefung, Abgrabung"
und erörtern Sie dann Ihre Vorstellungen mit ihrem Rechtsanwalt.
Der wird sich freuen.
Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | Dietmar Beckmann | 09.08.04
Neue Nutzungen für alte Gebäude
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