informationen über denkmalschutz
ich habe kein fachwerhaus, sondern ein altes bauerngehöft in sachsen aus (größtenteils) bruchsteinwerk. vor langer zeit, kurz nach der wende, gab es einmal einen bescheid, das das ensemble unter dms gestellt werden sollte / wurde. so genau weiss ich das nicht mehr, war damals noch der 'enkel'. jetzt als besitzer schlage ich mich mit der
Renovierung herum und finde täglich neue wandbemalungen unter zentimeterdicken farbschichten, der
Rückbau der alten siebziger jahre
Fenster und der 80er jahre
Haustür und deren neueinbau nach historischen (foto) vorbildern steht demnächst an. ich wollte wissen, an wen ich mich genau wenden muss, um in
Erfahrung u bruingen, inwieweit das haus unter dms steht und welche maßnahmen evtl gefördert werden können. gemeinde ist pulsnitz, sachsen.
vielen dank. martin.
martin | 17.12.08
dicke Mauern und altes HolzMitglied der Fachwerk.de Community (
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Hallo,
fragen Sie mal beim Kreis nach.
Das Denkmalschutzgesetz sagt dazu:
§ 3
Denkmalschutzbehörden
(1) Denkmalschutzbehörden sind
1.das Staatsministerium des Innern als oberste Denkmalschutzbehörde,
2.die Landesdirektionen als obere Denkmalschutzbehörden,
3.die Landkreise und Kreisfreien Städte und die in Absatz 2 genannten Gemeinden als untere Denkmalschutzbehörden.
Wenn Pulsnitz nicht gerade zu den in Abs.2 gemeinten Gemeinden gehört, wäre also der Kreis zuständig.
Grüße
Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 17.12.08
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