7 Jahre Regelung zur Umnutzung im Außenbereich (NRW)
wie schon in der Überschrift geschrieben würde ich gerne mehr zu dieser Regelung wissen. Ich würde gerne eine Scheune umnutzen, aber leider ist die Landwirtschaftliche Nutzung länger als 7 Jahre her. Soweit ich weiß ist am 1.1.09 wieder der § eingetreten, der dies verbietet. Irgenwo im Netz habe ich gelesen das dieser Paragraph für eine bestimmte Zeit ausgesetzt war. Kann mir jemand sagen warum und wielange das war? Bzw. wird der Paragraph nochmal ausgesetzt oder kann man diesen umgehen, indem der Besitzer für ein halbes Jahr einen landwirtschaftlichen Betrieb anmeldet?
Gruß Norbert
Norbert | 01.03.09
Außenbereich
Da jedes Bundesland eine eigene Bauordnung hat, mußt Du erst einmal mitteilen, welches Bundesland Deine Heimat werden soll..
Olaf, Sachsen | 05.03.09
Das erste Haus baue man für einen Feind, das 2. für einen Freund und erst das 3. für sich selber !
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