Fenster-Neuanstrich
Leopold | 02.07.09
Immer lustig und ventil!
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Hausverwaltung
deutet auf Vermieter hin. Dann könnten Deine Sorgen zwar berechtigt sein, aber zum einen ist das Vermeiden von Kondenswasser Deine leidliche Aufgabe als Nutzer - zumindest ist das die übliche Ansicht der Eigentümer. Zum anderen ist das Problem möglicher Schäden dann dessen und er hätte selber die Folgekosten. Anderseits kann das Streichen der Innenseite der Fenster nach Mietvertrag auch Sache des Mieters sein, dann wäre das Dein Problem. Also erst einmal die Rechtslage klären.
Aber andere Leser haben sicher noch ein paar Tips.
Olaf, Sachsen | 02.07.09
Das erste Haus baue man für einen Feind, das 2. für einen Freund und erst das 3. für sich selber !
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