Holzbalkengeschossdecke in Bruchsteinhaus freilegen und offen lassen.
heute habe ich ein altes Bauernhaus (ca. 1800 - 1825, 2-geschossig Bruchstein mit Satteldach, ca. 14 x 8 m)angeschaut. Da wir nicht die ganzen Zimmer benötigen, habe ich überlegt, in zwei Zimmern (1 x an Aussenwand angrenzend, 1 x Durchgangzimmer) die Decke über beide Geschosse zu öffnen bzw. die kpl. Decke (auch die Balken) zu 1/3 der Raumgrösse heraus zu nehmen. D.h. (siehe auch Bild) die beiden Tragbalken quer im Raum würden bleiben und die Längsbalken, die den Fussboden tragen, würden wegfallen bzw. evtl. als Auskragung für einen Steg stehenbleiben. Die Trennwände im Erd- und Obergeschoss würden unverändert bleiben. Nun zu den Fragen:
1. Hat dies Folgen auf die Statik der verbleibenden Decke?
2. Was passiert mit den abgesägten Balkenköpfen, die in der Bruchsteinaussenwand aufliegen? Entfernen?
3. Ist eine Auskragung überhaupt machbar, oder ist die Hebelwirkung beim Begehen bedenklich? Könnten alte Zimmerwände Risse bekommen?
PS: Der Rest des Hauses würde im ursprünglichen Zustand saniert und restauriert.
Einen Statiker werde ich auch noch zu Rate ziehen, jedoch würde ich auf Grund meiner Neugier schon einige Meinungen hören.
Im voraus vielen Dank.
Gruss
Stefan
2.
Stefan Butty | 13.10.07
Moin,
machbar ist natürlich alles, gut das mit der Hebelwirkung haben Sie schon richtig erkannt, da müsste also was an der Konstruktion geschehen.
Doch nun zum Thema: 1. Sie benötigen einen Bauantrag, 2. Decken sind aussteifende Bauteile ein statischer Nachweis ist also unumgänglich, brauchen Sie aber sowieso (siehe Pkt.1). Alles weitere erklärt Ihnen Ihr Architekt oder Ingenieur.
Olaf Bernhardt | 13.10.07
sinnvolles Bauen
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