Schlafzimmer über Garage, von unten dämmen nicht erlaubt! - Sehr kalt!
Es gibt hier so viele Threads, mit tollen Tipps, die man garnicht alle lesen kann, drum hab ich mich entschieden, selbst einen zu posten, auch wenn das Thema vielleicht schon mal kam..
Also, ich besitze eine Eigentumswohnung, ca. 40 Jahre alt. Mein Schlafzimmer (2 Aussenwände!)liegt über einer Garage, die mir nicht gehört, und im Winter ist es nicht auszuhalten, wenn man nicht den ganzen Tag die Heizung auf 5 laufen lässt, selbst wenn man das getan hat, würde man am liebsten mit Mütze schlafen. Der Besitzer der Garage hat uns nicht erlaubt, die Decke dieser zu dämmen. Desweiteren kommt es aufgrund der Kälte natürlich auch zu Schimmelbildung.
Ich würde sehr gerne etwas gegen die Kälte tun, aber von aussen dämmen, dem stimmen die anderen Wohnungsbesitzer nicht zu, da diese (wahrscheinlich dank meiner imensen Heizkosten) mit Kälte keine Probleme haben und ich ja nicht nur bis zur Höhe meiner Wohnung dämmen kann, da dies ja nicht schön aussieht. Und die ganze Hauswand zu dämmen, seh ich ehrlich gesagt auch nicht ein.
Meine Fragen: Boden dämmen? Wenn ja - WIE und WOMIT?
Wände Innen dämmen? Was ist empfehlenswert?
Vielen lieben Dank schonmal
Kerstin
Kerstin Habermann | 13.01.10
Dämmung Fubo
Hallo Kerstin,
bei einer Garage unter einem Wohnraum frage ich mich, warum dort die Dämmung nicht existent ist.
Wenn die fehlt, wie ist es dann mit dem Brandschutz, könnte der auch fehlen?
Deshalb zuerst folgende Fragen:
Ist das ein geplanter Neubau, bei dem es noch Bauunterlagen gibt?
Wie lange besitzen Sie schon diese Eigentumswohnung?
Wärmedämmung und Brandschutz sind nicht Bestandteil des Sondereigentums.
Sie gehören zum Gemeineigentum.
Solche Fragen sind also in der Eigentümerversammlung zu klären.
Deshalb empfehle ich Ihnen vorerst von Selbsthilfe in Ihrer Wohnung Abstand zu nehmen und den Weg über das Gemeineigentum zu gehen.
Wie, das kann ich Ihnen erklären, wenn Sie auf die beiden o.g. Fragen antworten.
Viele Grüße
Ingenieurbüro Georg Böttcher | Georg Böttcher | 13.01.10
Immer vorher Gehirn einschalten
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FUBO
@Böttcher
Kann ein Eigentümer, wie in diesem Fall, gezwungen werden Dämmarbeiten hinzunehmen?
Wenn ja, auch dann wenn Brandschutztechnisch alles ob ist?
Danke
BAUST Bau& Sanierung Struve | Oliver Struve | 13.01.10
“Das Durchschnittliche gibt der Welt ihren Bestand, das Außergewöhnliche ihren Wert.” Oscar Wilde
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Eigentümergemeinschaft
Ja, das kann man.
Näheres steht im WEG, Abschnitt 2, §10, Absatz 4 (Duldungspflicht) und im §14, Punkt 3 und 4 (Duldungspflicht von Einwirkungen auf das Sondereigentum).
Viele Grüße
Ingenieurbüro Georg Böttcher | Georg Böttcher | 13.01.10
Immer vorher Gehirn einschalten
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Schlafzimmer über Garage,von unten dämmen
Welcher Bodenbelag ist denn in dem Schlafzimmer vorhanden ? Es wäre zu überlegen,Dämmplatten zu Verlegen und darüber Laminat,Parkett oder Dielen.Problempunkt ist die Tür.Da muß eine Übergangsschiene hin und -je nach Öffnungsrichtung- vielleicht auch das Türblatt passend gemacht werden.Die Außenwände können ebenfalls von Innen gedämmt werden.Die Zustimmung der weiteren Miteigentümer braucht man dazu nicht.
hussel44 | 13.01.10
Früher war alles besser
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Greift
hier nicht auch die EneV?
Das wäre zumindest eine Argumentationshilfe.....oder zieht eine kollektive Styroporverpackung nach sich.....
Gruss, Boris
Boris Webler | 13.01.10
Wer viel fragt, kriegt viel Antworten....
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Kein geplanter Neubau
Die Wohnung hab ich nun seit 5 Jahren, war aber 1,5 Jahre davon kaum da, wegen arbeiten im Ausland.
Ich denke nicht, dass ein Brandschutz besteht, da es eine einfache Betondecke ist, oder wie und wo könnte dieser sonst sein? Oder wie kann ich das rausfinden, ob da was besteht, oder eigentlich bestehen sollte?
Vielen Dank schon mal
Kerstin
Kerstin Habermann | 13.01.10
Bauunterlagen
Achso ja, ob es noch Bauunterlagen gibt, weiss ich nicht, da muss ich morgen mal die Verwalterin fragen, ob die noch welche hat, das kann ich allerdings erst morgen tun..
kerstin habermann | 13.01.10