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Berechnung der Abstandsflächen

Hallo zusammen,
für den Antrag auf Nutzungsänderung eines Gebäudes in NRW benötige ich eine Berechnung der Abstandsflächen.
Kann ich die Berechnung selber durchführen?
Wenn ja wie?
Stephan Heitmann | 03.11.04
Wir schaffen das .
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Bauantrag
Bei einer Nutzungsänderung müssen Sie einen Bauantrag stellen. Dies muss ein bauvorlageberechtigter Ingenieur oder Architekt bearbeiten. Das Ermitteln der Abstandflächen gehört dann zu seinem Arbeitsbereich.
Darüber hinaus benötigen Sie vermutlich noch einen Statiker und einen saSV für Schall- Wärmeschutz.
Sie dürfen mich gerne anrufen oder mir eine Mail schicken, natürlich unverbindlich!
Auf Wunsch kann ich Ihnen alle erforderlichen Leistungen anbieten.
Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 03.11.04
Der Weg ist das Ziel
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