Keine Frage sondern neue Gesetzeslage zum Nachbarschaftsrecht allgemein !!!
Neben Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland ist bei Nachbarstreitigkeiten nun auch in Schleswig-Holstein dem Rechtsstreit eine obligatorische Streitschlichtung vorangestellt.
Ein Schlichtungsversuch ist nunmehr in den nachfolgenden Fällen Pflicht:
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