Fachwerk.de - Der Mietvertrag

Der Mietvertrag - Unterbegriffe:

Naturfarben nur welche? Vermieterrecht?

Seit einigen Tagen kämpfe ich mich durch den dicken dungel natürlich Wandanstriche, und habe die Qual der Wahl. Im alten (1930)neu erworbenen Haus haben wir alle Tapeten mühselig abgenommen. Gerne möchten wir natürliche Produkte für den Wandanstrich benutzen. Um einen möglichst glatten Untergrund zu erhalten, ...»

Nutzung eines Dachbodens

Hallo zusammen, ich wohne in einem Mietshaus im obersten Stock. Zu der Wohnung gehört ein Dachboden (im Mietvertrag zu deklariert). Dieser ist über eine Ausziehleiter in der Wohnung zu erreichen. Der Dachboden wurde vom Vormieter (ich denke ohne wirkliches Wissen des Vermieters) ausgebaut, dh. die Schrägen sind ...»

Nachtspeicheröfen in Mietwohnung sind asbesthaltig und nun?

Hallo, ich möchte in zwei Wochen in ein Häuschen ziehen, habe den Mietvertrag bereits, ist aber noch nicht von mir unterschrieben. Es stehen zwei Nachtspeicheröfen drin. Ich habe heute nachgeschaut und laut Liste sind sie asbesthaltig (Wärmedämmung des Speicherkerns und Asbestzementplatte (außerhalb des Luftkanals). ...»

Achtung, Umbau! Vermieter müssen eine Vorwarnfrist einhalten

Modernisierung und Sanierung eines Hauses sind für die Bewohner lästig - selbst dann, wenn sich die Wohnungen anschließend in einem besseren Zustand befinden. Deswegen erlegt das Gesetz den Eigentümern auf, ihre Mieter bei größeren Arbeiten drei Monate vorher darüber zu informieren. Kann diese Vorwarnfrist ...»

Dielen ausbessern

Habe eine Wohnung mit Fichte-Tanne-Holzdielen in einer Mietwohnung, die geschleiffen und aqua-lackiert wurde. Kann mir jemand sagen, wie ich eingedrückte (teileweise auch tifer) Stellen wieder ausgebessert kriege? Müssen die ausgeflickt werden, muß ich neuen Fußbodenschliff zahlen?...»

Serie "Hausverwaltung": Vertragsgemäßer Gebrauch einer Mietwohnung

Was heißt eigentlich "vertragsgemäß", und was heißt "vertragswidrig"? Ein Mieter hat zwar das Recht, eine Wohnung in Gebrauch zu nehmen - Schaden verursachen darf er aber nicht! Ist der Mietvertrag erst einmal abgeschlossen, hat der Vermieter damit das Besitzrecht an seiner ...»