Fachwerk.de - Antrag auf Baubestandsbescheinigung
wir besitzen ein Fachwerkhaus Baujahr 1706,laut Auskunft unseres Bauamtes gibt es keine Baugenehmigung.Der Sachbearbeiter ist ein recht schwieriger Beamter. Wir benötigen jetzt eine Baustandbescheinigung.
Wer hat damit auch schon mal Ärger gehabt?
Für Infos wäre ich dankbar
stefan schmelter | 19.07.11
Was soll denn das sein?
Hallo Stefan,
wenn man Google glauben darf, gibt es eine "Baubestandbescheinigung" gar nicht. Das es für ein Haus aus dem Baujahr 1706 keine Baugenehmigung gibt, dürfte der Normalfall sein. Ich vermute stark, es will Dich jemand schikanieren.
Mein Rat: Frage einen örtlichen Politiker um Rat!
Gruß
Wolfgang
Wolfgang Mües | 19.07.11
Hallo Stefan,
wenn man Google glauben darf, gibt es eine "Baubestandbescheinigung" gar nicht. Das es für ein Haus aus dem Baujahr 1706 keine Baugenehmigung gibt, dürfte der Normalfall sein. Ich vermute stark, es will Dich jemand schikanieren.
Mein Rat: Frage einen örtlichen Politiker um Rat!
Gruß
Wolfgang
Wolfgang Mües | 19.07.11
In
Sachsen sollte ich mal einen Bauantrag für eine Umnutzung stellen, da mein FW-Haus (um 1814) zwischendurch als Wochenendgrundstück genutzt wurde. Nur mittels alter Akten, dass vor 1990 die Räume wieder in die Wohnungskartei (DDR) aufgenommen wurde, konnte ich den Formalismus überwinden. Am Ende wurde es ein genehmigungsfreies Vorhaben.
Eiegntlich gibt es doch nach 1850 alte Bauakten (Schornsteineinbau, Umbauten). Dort ist ersichtlich, daß das Haus zumindest damls mit Duldung/Genehmigung der Behörden stand (eigentlich ist so eine Forderung ein Witz !!). Es gibt für keine Burg oder Schloss eine nachweisbare Baugenehmigung, noch dazu im Außenbereich ..... :-)))))
Sachsen sollte ich mal einen Bauantrag für eine Umnutzung stellen, da mein FW-Haus (um 1814) zwischendurch als Wochenendgrundstück genutzt wurde. Nur mittels alter Akten, dass vor 1990 die Räume wieder in die Wohnungskartei (DDR) aufgenommen wurde, konnte ich den Formalismus überwinden. Am Ende wurde es ein genehmigungsfreies Vorhaben.
Eiegntlich gibt es doch nach 1850 alte Bauakten (Schornsteineinbau, Umbauten). Dort ist ersichtlich, daß das Haus zumindest damls mit Duldung/Genehmigung der Behörden stand (eigentlich ist so eine Forderung ein Witz !!). Es gibt für keine Burg oder Schloss eine nachweisbare Baugenehmigung, noch dazu im Außenbereich ..... :-)))))
Das erste Haus baue man für einen Feind, das 2. für einen Freund und erst das 3. für sich selber !
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Olaf aus Sachsen | 19.07.11
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Olaf aus Sachsen | 19.07.11
Hallo,
ein Blick ins Geschichtsbuch wird zeigen, dass vor der Reichsgründung 1871 keine Hausakten geführt wurden, mithin durch wen auch immer erteilte Bau-Concessionen, so hieß das 1871 in den alten Urkunden, nicht zentral archiviert wurden.
Ihr Landesherr war damals vermutlich der Fürsterzbischof von Köln etc.....
Mit anderen Worten: Sie sind nicht mehr beweispflichtig.
Entscheidend ist, dass zu irgendeinem Zeitpunkt das Haus legal bestanden hat, woran nach 305 Jahren seiner Existenz kein vernünftiger Zweifel bestehen kann.
Sie haben allerdings ein Beweisproblem, weil Ihnen der Zettel (Baugenehmigung)dieses fürstlichen Herrn nicht vorliegt. Für Ihr Bauvorhaben gilt deswegen eine Genehmigungsfiktion, und auf die Bautenstandsbescheinigung würde ich diese Beamten im Zweifel vorm Verwaltungsgericht verklagen.
Tauchen Sie beim nächsten Mal mit Anwalt auf.
Grüße vom Niederrhein
Neue Nutzungen für alte Gebäude
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 20.07.11
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 20.07.11
Moin Stefan,
woher weht denn der Wind?
Will der Bürgermeister auf deinem Grundstück seinen Privatgolfplatz erweitern?
Gruss, Boris
woher weht denn der Wind?
Will der Bürgermeister auf deinem Grundstück seinen Privatgolfplatz erweitern?
Gruss, Boris
Wer viel fragt, kriegt viel Antworten....
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Boris Webler | 20.07.11
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Boris Webler | 20.07.11