Förderungen bei Einzelkulturdenkmal?

Diskutiere Förderungen bei Einzelkulturdenkmal? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, wir beabsichtigen ein Fachwerkhaus aus 1700 zu kaufen. Der Kaufpreis liegt relativ niedrig, aber die Grundsanierung und gesamte...
K

knusperhaus

Guest
Hallo,
wir beabsichtigen ein Fachwerkhaus aus 1700 zu kaufen. Der Kaufpreis liegt relativ niedrig, aber die Grundsanierung und gesamte Modernisierung wird zusätzlich noch ca. 200000 € verschlingen.
Da es als Einzelkulturdenkmal gelistet ist, haben wir zwar mit Steuervorteilen und einem Zuschuss des Denkmalamtes (mündl. zugesagt)zu rechnen, aber vielleicht gibt es noch andere Fördermöglichkeiten für Privatpersonen? Stiftungen o. Ä.?
Wir freuen uns sehr über Tips und Beispiele.
Viele Grüße und besten Dank im Vorraus!
 
.... *hmmmm*

... wüsst ich jetzt nicht...

wo in Hessen solls denn hingehen?

Hessische Grüße Annette
 
Zuschüsse

Der Zuschuß von der Denkmalpflege ist doch schon viel. Die haben normalerweise besonders wenig Geld.
Sonst gibt es nur noch Kredite, keine Zuschüsse.

Grüße vom Niederrhein
 
Es...

..gibt, bezogen auf mögliche Förderungen, doch noch ein paar Varianten.
Seitens der Denkmalpflege, kann man beim Landkreis (untere Denkmalschutzbehörde) und aber auch zusätzlich beim Land (obere Denkmalschutzbehörde) Fördermittel beantragen. Haben wir auch gemacht, und.... auch bekommen.
Es hängt wohl ein wenig von der zu fördernden Maßnahme ab.
Vom Landkreis haben wir Förderung für die Fassadensanierung bekommen.
Vom Land Fördermittel zur Fenstererneuerung. Das Landesamt für Denkmalpflege in Hessen hat dafür einen extra "Fenstertopf".
Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, sofern euer "Traumschloss" im ländlichen Bereich zu finden ist, Fördermittel bei der Gemeinde zu beantragen. Die sind aber gemeinhin sehr "klamm".
Funktionieren könnte das aber, wenn euer "Zieldorf" im Dorferneuerungsprogramm aufgenommen ist. Da bekommt die Gemeinde Geld vom Land, welches den örtlichen Hauseigentümern, in Form von kommunalen Fördermitteln zur Verfügung gestellt wird.
Hat bei uns nicht geklappt, da unser Dörfchen nicht in der "Dorferneuerung" ist.
Einfach mal gezielt zu Fördermitteln beim Landkreis fragen. Von dort hatten wir auch den Tip der Landesförderung.

Grüße
aus Nordhessen
Martin
 
(mündl. zugesagt)

Ich kann aus Erfahrung sagen , dass mündlich zugesagte Zuschüsse vom Landesamt für Denkmalpflege auch eingehalten werden. Ein Zuschuss und die steuerlichen Vorteile reichen meist aus.
Alles muss man rechnen ,insbesondere die Zumutbarkeit.
Allerdings darf die Sanierung eines Denkmals nicht mehr kosten ,als 50 % eines vergleichbaren Neubaues.
GG: Eigentum verpflichtet.
GG: Niemandem ist MEHR zuzumuten, denn Denkmalschutz ist Aufgabe des Staates.
Viele Grüße
 
Eine gewagte Aussage...

....Robert!
Wo steht das geschrieben, dass die Sanierung eines Denkmals nicht mehr als 50% eines vergleichbaren Neubaus kosten darf??

Ich vermute mal, dass das in 90 % der Denkmalsanierungen der Fall ist! Das es mehr als 50 % kostet!
Und was passiert, wenn es den so wie du schreibst mal der Fall ist?
bekommt man die Differenz dann zurück? Wenn ja wo?????

Bin dankbar für jeden Hinweis!

Grüße
Martin
 
mündliche Zusage

Hallo,

las Dir die Zusage schriftlich geben, wir haben auch eine mündliche Zusage bekommen und dann wurde nichts draus.
Ab diesem Zeitpunkt durften die mein Grundstück nicht mehr betreten.

Gruss
fritz
 
@Robert Göbel
Lieber Kollege Göbel,
wenn DSchutz auch eine Aufgabe des Staates ist, so übt dieser seine Schutzfunktion auch dadurch aus, daß er den Eigentümern von Denkmälern Pflichten auferlegt:
Im NRW-Denkmalschutzgesetz (DSchGNW)z.B. die Pflicht zur dauerhaften Erhaltung.
Wenn der Eigentümer der Meinung sein sollte, ihm sei das nicht zuzumuten, dann kann er ein gesetzliches Übernahmeverlangen geltend machen. Macht er aber in aller Regel nicht, weil er weiß, das seine scheinökonomische Argumentation einer Überprüfung nicht standhalten wird.
Wir sollten uns als Architekten gehen diese Vulgärökonomie wehren !
Oder lassen Sie Ihrer Frau eine Glatze schneiden, weil es billiger ist ?

Grüße vom Niederrhein
 
Zumutbarkeit

@Kollegen,
Hier ein Link,der viele Fragen beantwortet: http://www.bau-rat-seehausen.de/Links/index.html.
In einem dieser Urteile ist auch die 5o % Hürde behandelt worden.
Ein Beispiel aus eigener Praxis.
Ich habe die Sanierung eines Fachwerkhauses (EKD) in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet betreut.
Die Treuhänderin (Wohnstadt)hat bei der Endabrechnung sehr genau darauf geachtet, dass die 50% Mehrkosten eines vergleichbaren Neubaues nicht überschritten wurden .
Sonst hätte der Bauherr Sanierungsmittel zurückzahlen müssen.
Viele Grüße
 
Thema: Förderungen bei Einzelkulturdenkmal?

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