Erfahrung mit Denkmalbehörde

Diskutiere Erfahrung mit Denkmalbehörde im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, ich habe nach mündlicher Zusage unter Zeugen einer Mitarbeiterin der Denkmalbehörde und dem Bauaufsichtsamt eine Umbaumassnahme...
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Dieter Schröder

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Hallo,
ich habe nach mündlicher Zusage unter Zeugen einer Mitarbeiterin der Denkmalbehörde und dem Bauaufsichtsamt eine Umbaumassnahme angefangen. Ich habe das ganze schriftlich nachgereicht. Der Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung "wir haben uns dass anders überlegt" und ich soll zurückbauen. Ich habe Klage beim Zivilgericht eingereicht.
Bei einer Ortsbesichtigung hat der Richter schon angedeutet, dass er keine Möglichkeit sieht, dass die Klage erfolgreich sein wird, da eine mündliche Zusage keine rechliche Bindung darstellt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
 
Kommt schon mal vor

Sehr geehrter Herr Schröder,

wird eine Genehmigung zugesagt, ist ein solche sog. Zusicherung nach dem Landesrecht (Verwaltungsverfahrensgesetz) nur schriftlich wirksam. Soweit ersichtlich haben alle Länder diese bundesrechtliche Regelung in § 38 VwVfG übernommen.

Man kann allerdings über Amtshaftung nachdenken ...

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernd H. Uhlenhut
 
Warum klagen Sie?

Prinzipiell darf ohne schriftliche Genehmigung nicht gebaut bzw. ab einem gewissem Umfang umgebaut werden. Dies war Ihnen sicherlich bekannt. In Vertrauen auf eine mündliche Zusage, vielleicht ohne vorherige konkrete planerische Darstellung, haben Sie voller Euphorie angefangen zu bauen. Nun hat es sich das Bauamt aus welchen Gründen auch immer wieder anders überlegt. Ich habe als Bauherr auch meine Probleme mit dem Bauamt (untere Baubehörde) gehabt. Nur habe ich den Weg der Bürokratie über die Verwaltungsinstanzen gewählt. Ich habe erst einen Widerspruch eingelegt (dem wollte man auch nicht stattgeben), mich dann an das Landesbauministerium (oberste Baubehörde) mit der Schilderung und entsprechenden Unterlagen zum Sachverhalt gewandt. Da ich das Landesverwaltungsamt (obere Baubehörde) in der Hierarchie übersprungen hatte, wurde der Vorgang an dieses verwiesen, geprüft und da die oberen bzw. obersten Behörden den unteren gegenüber weisungsberechtigt sind, dem Bauamt die Weisung erteilt meinen Bauvorhaben stattzugeben. Dies alles hat vom Tag der Antragstellung bis zur endgültigen Genehmigung durch das Widerspruchsverfahren insgesamt7 Monate gedauert. Manchmal hilft jedoch auch schon ein Gespräch beim Bauamtsleiter oder dem Ressortleiter im Denkmalschutz. Versuchen Sie also einfach parallel zu der Klage den Verwaltungsweg. Der kostet Sie vor allem nur Zeit und kein Geld. Aber das alles ist nur meine persönliche Meinung als Bauherr und stellt keine Rechtsberatung dar.
 
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