Kosten für Gartenzugang für die Einkommensteuer abzugsfähig?

Diskutiere Kosten für Gartenzugang für die Einkommensteuer abzugsfähig? im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo, vor ca. zwei Jahren kauften wir unser denkmalgeschütztes Haus. Seitdem haben wir eine Menge umgebaut und renoviert. Alles wurde vor Beginn...
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Schirmchen

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Hallo,

vor ca. zwei Jahren kauften wir unser denkmalgeschütztes Haus. Seitdem haben wir eine Menge umgebaut und renoviert.
Alles wurde vor Beginn der jeweiligen Maßnahme mit dem Denkmalschutz abgesprochen und genehmigt. Die Zusammenarbeit klappte gut.
Leider sind jetzt zu einem bestimmten Punkt Diskussionen aufgekommen:
Wie jedes Haus haben auch wir eine Haustür und eine Kellertür. Der Garten und die Terasse liegen hinter dem Haus und wir wollten dorthin einen Zugang aus dem Erdgeschoss schaffen, um nicht immer durch den Keller, bzw. durch die Haustür und dann um das ganze Haus herum zu müssen, um den Garten/ die Terasse zu erreichen. Dies hielten die Dankmalschützer auch für sinnvoll und genehmigten einen Durchbruch für eine Tür und eine kleine Anbautreppe in den Garten.
Die Kosten dafür wollten wir jetzt steuerlich geltend machen. "Alles, was dazu beiträgt, das Haus in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen und vorher genehmigt wurde, ist steuerlich absetzbar". Luxuseinbauten (Schwimmbad etc.) dagegen nicht. So liest man es immer wieder.
Leider verweigert uns der Denkmalschutz jetzt die Anerkennung der Kosten mit der Begründung, das ganze ginge über den bloßen zeitgemäßen Zustand hinaus. Das kann ich nicht nachvollziehen. Wenn heutzutage jemand neu baut, wird doch auch fast immer ein Zugang zum Garten geschaffen, wenn dort die Terasse liegt, oder?
Die Ablehnungsbegründung ist sehr allgemein und nicht näher ausgeführt (gehört nicht zum zeitgemäßen Zustand)und wir müssen nun beweisen, dass das so nicht stimmt.
Die Behörden deuteten jedoch an, dass der Fall für uns positiv entschieden würde, wenn wir nachweisen könnten, dass anderen für einen ähnlichen Fall die Kosten anerkannt worden wären.
Deshalb meine Frage/Bitte: Hat jemand diese Kosten durchgesetzt? Kennt jemand ein Gerichtsurteil, ein Verwaltungsschreiben, eine Infobröschüre, die uns helfen könnte?
Vielen Dank im voraus.
Martin Schirmann
 
Guten Tag,

m.E. ist die Denkmalbehörde aus eigener Fachkompetenz nicht in der Lage, zu beurteilen, was "zeitgemäßer Zustand" ist.
Als Architekt halte ich einen vernünftigen Freiraumbezug für ein Qualitätsmerkmal und nicht für Luxus. Ich kann mir gut vorstellen, daß sich ein Richter der Aufassung anschließen würde. Vielleicht hilft ein einfacher Brief vom Rechtsanwalt mit klageandrohung. Vermeidbaren Stress mögen die auch nicht.

Grüße vom Niederrhein
 
Thema: Kosten für Gartenzugang für die Einkommensteuer abzugsfähig?
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