Brandschutzpflicht bei Musikzimmer

Diskutiere Brandschutzpflicht bei Musikzimmer im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, lieber Heimwerker. Es geht um folgendes: Ich möchte mir einen großen Kindheitstraum wahrmachen und mir mein eigenes Musikzimmer an mein...
J

John

Guest
Hallo, lieber Heimwerker.

Es geht um folgendes: Ich möchte mir einen großen Kindheitstraum wahrmachen und mir mein eigenes Musikzimmer an mein Haus anbauen. Ich möchte natürlich alle Normen erfüllen und frage mich deshalb, ob ich in einem solchem angebauten Zimmer eine Akustikverkleidung (Schallschutz) und sogar Brandschutzmaßnahmen verbauen muss? Ich habe zwar hier: http://brandschutzdecken.com/ eine Informationsseite zum Thema Brandschutz gefunden, aber ich werde nicht daraus schlau.

Bin ich dazu verpflichtet so etwas beim Neubau einzuplanen, oder kann man so einen kleinen Einbau einfach auch als "Gartenlaube" deklarieren und ist somit frei von irgendwelchen Maßnahmen?

Freue mich auf eure Antworten

Euer John
 
Egal...

... ob das ein Musikzimmer oder ein SM-Studio werden soll, zunächst gelten die örtlichen Baubestimmungen.
Diese finden sich unter anderem in der Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und im kommunalen Nachbarschaftsrecht...
Erhöhter Schallschutz ist m.E. nicht vonnöten, da es sich um privat genutzten Wohnraum handelt. Wenn Du den Nachbarn Deine Virtuosität bis auf weiteres vorenthalten möchtest, solltest Du dennoch bei der Planung und Ausführung darauf Wert legen.

MfG,
sh
 
Musik

Hallo John,
Brandschutz hat mit Musikzimmern nix zu tun.
Aber,
wenn es sich bei dem Anbau um ein "gefangenes" Zimmer handelt,
führt ja der 1. Rettungsweg NICHT über einen Flur unmittelbar ins Freie.
Es braucht also einen 2. Rettungsweg.
Das kann ein Fenster sein.

viele Grüße
 
da ist Musik drin.......

Für einen Anbau ist ein Bauantrag erforderlich, wenn es kein Schwarzbau werden soll. Und für einen Bauantrag ist ein Architekt erforderlich. Der wird dann auch Schallschutz und Brandschutz richtig planen. Das ist ja eine seiner Aufgaben bei der Planung eines Anbaus. Bei Bedarf einfach mailen:
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Thema: Brandschutzpflicht bei Musikzimmer
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