Ungern.
Besser ist es schwammbefallene Ziegel komplett zu entsorgen und zu erneuern, da durchaus Myzelreste in Haarfugen verbleiben können, die ggfs. durch erneute Zuführung von Feuchtigkeit revitalisiert werden können.
Persönlich würde ich diese Gefahr situationsbedingt nicht besonders groß einschätzen, wenn die Steine alle intakt, mörtelfrei und sauber sind, aber in der DIN 68800, Teil 4 steht folgendes:
"4.2.4 Die entfernten Myzelien, Fruchtkörper und Holzteile dürfen nicht zum Ausgangspunkt eines neuen Befalls werden. Sie sind daher unverzüglich zu sichern und geordnet zu entsorgen. Gleiches gilt für andere Baustoffe, wie Schüttung, Fugenmörtel und Mauersteine.
Ein Übersprühen des Bauschutts mit Schutzmitteln hat zu unterbleiben."
Da das Regelwerk nicht situationsbedingt und örtlich differenziert beurteilen kann, wird hier im Zweifelsfall zu Lasten des Angeklagten entschieden. Sorry.
Grüße aus Leipzig
Martin Malangeri