Zaun im Außenbereich

Diskutiere Zaun im Außenbereich im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo Forumler :-) Dass ein Zaun im Außenbereich an und für sich einer Genehmigung bedarf, weiss ich..... Aber was passiert eigentlich, wenn man...
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Ulrike

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17
Hallo Forumler :)
Dass ein Zaun im Außenbereich an und für sich einer Genehmigung bedarf, weiss ich.....
Aber was passiert eigentlich, wenn man trotzdem einen Zaun um das Grundstück zieht und es wird "bemängelt"? Wieder weg machen? Oder Strafe bezahlen?
Weiß das jemand von euch?
 
Zaun

Jeder kann sein Grundstück einfrieden.
Schauen Sie mal in die Ortssatzung und in das Nachbarschaftsrecht Ihres Landes. Wenn keine Regelungen in der Gemeinde vorhanden sind gilt Ortsüblichkeit.
Falls sie über das übliche Maß hinauswollen und Fort Knox oder Santa Fu nachempfinden wollen sollten Sie auch in die Landesbauordnung schauen.

viele Grüße
 
Ein Hochsicherheitstrakt....

...ist natürlich nicht geplant :)
Ich war nur unsicher, weil ich meine, dass Einfriedungen im Außenbereich in BaWü eine Baugenehmigung und die Genehmigung der Landschaftsschutzbehörde (oder so) benötigen..... mmh, muss ich mal nochmal nachlesen!
Danke für die schnelle Antwort!
 
Wie befürchtet

gibt das Baurecht in BaWü keinen Zaun im Außenbereich her.... deswegen nochmal die Frage, ob ich eher mit nem Rückbau oder mit einer Strafe rechnen muss? Hat jemand schon mal das Problem gehabt?
Danke vorab für eure Antworten.....
 
es

kann auch beides kommen, Strafe und Rückbau. Ansonsten hättest Du ja sofort Nachahmer ..... das will doch keiner - oder ?
 
Einfach...

... vor dem Bau bei der Kommune anfragen und schriftlich absegnen lassen... dann kann eigentlich nix passieren...

Hier bei uns in der kleinen Großstadt in Niedersachsen wird alles zwischen 1,20m und 1,80 grundsätzlich abgenickt und jeder ist für den Zaun rechts (von der Straße aus gesehen) zuständig. Es gibt kein "Muss", außer wenn der Nachbar es fordert...

MfG,
sh
 
Sie können weiteres Pech haben und es gibt ein Landschaftssschutzgebiet.
Dann wären auch genehmigte Zäune nur in genau beschriebener Ausführung zulässig.
Desweiteren gilt auch bei genehmigten Zäunen das Nachbarrecht, d.h. dem nächsten Bauer darf der Pflug nicht hängenbleiben, also 0,50 cm weg von der Nachbargrenze aufstellen.

Grüße
 
Thema: Zaun im Außenbereich

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