Legalisierung Bauernahus, Wohnungsausbau Außenbereich

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Sascha Winkler

Guest
Hallo,

ich habe folgende Frage und hoffe mir kann etwas geholfen werden.
Wir haben vor im Elternhaus, ein altes Bauernhaus bestehend aus Haupthaus (1829) und Anbau (1879) das Dach auszubauen.
Nach Befragung des Bauamtes erfuhren wir dass alle Wohnungen in dem Haus wohl ohne Genehmigung errichtet wurden, wir waren erst mal geschockt.

Zur Geschichte des Hauses, der Hof wurde irgendwann in der Nachkriegszeit aufgegeben und aufgekauft, danach wurden die Grundstücke geteilt, das Nachbarhaus (von 1629) wurde verkauft ist seitdem Wohnhaus, der ehemalige Schweinestall wurde zum Mehrfamilienhaus umgebaut irgendwann in den 70gern mit Genehmigung usw. alles gut. Unser Haus muss bereits vorher so in den 50gern 60gern umgebaut, ausgebaut worden sein, als meine Großeltern das Haus erwarben war dieses schon recht weit ausgebaut und bewohnt. Sie kauften dieses in den 70gern und begannen nach und nach alles zu Sanierung und zu renovieren. Insgesamt je nach Auslegung, da nur von einer Großfamilie bewohnt gibt es 4 Wohneinheiten in unserem Haus. Jetzt haben wir das Problem dass das Bauamt sagt, dass laut §35 nur max. 3 Wohnungen zusätzlich erlaubt sind, die 4 Wohnungen existieren jedoch schon, zwar nicht in genau der Form wie jetzt, da in den 70gern, 80gern Saniert seit ca. den 50gern.
Das große Problem in unserer Region ist, das 1970 die Dorf-Gemeinden zur Stad hinzugefügt wurden und viele Gemeinden einfach mal alle Unterlagen vorher vernichtetet, so dass unser Haus das erste mal 1971 aktenkundig wurde, alles was vorher rechtmäßig errichtet wurde ist somit nicht mehr erfasst. Jetzt sind wir gezwungen, für den Dachausbau unser Haus mit allen Wohnungen zu Legalisieren, jetzt sagte uns der Architekt schon dass wir wohl mit vielen Baulichen Änderungen rechnen müssten, da viele Fluchtwege nach Heutigen Standards nicht mehr zulässig seien.
Ist das alles rechtens, da können wir doch nichts dafür dass unser Haus erst 1971 Aktenkundig wurde.
Mit welchen folgen müssen wir jetzt, wo die schlafenden Hunde geweckt worden sind rechnen? Rückbau, Strafe, Umbau, teure Gutachten etc.? Der Architekt sagte uns das es grundsätzlich Bestandschutz gäbe. Hat eventuell jemand schon ein ähnliches Problem gehabt oder Erfahrungen mit solchen Problemstellungen?
 
Nachtrag

Die 4 Wohnungen existieren jedoch schon, zwar nicht in genau der Form wie jetzt, da in den 70gern, 80gern Saniert seit ca. den 50gern. Oder sogar noch länger in dem Haus gibt es auf 2 Etagen alle 2m ein Fenster, so dass es sowieso mehr nach altem Wohnhaus als nach Betriebshaus aussieht!
 
Rückbau und Strafe sicher nicht...

... wenn die Hunde, die schlafenden meine ich, sowieso geweckt worden sind, dann kann man auch im Konsens mit dem Bauamt arbeiten und weiterkommen...
Der Hinweis auf einen Paragrafen ist aber sinnlos, ohne das entsprechende Gesetz zu erwähnen...

MfG,
sh
 
BauGB

Es reicht nur eine Zahl um alle erzittern zu lassen: 35! Dann wissen auch alle, dass es sich um das BauBG handeln muss. Scherz beiseite ...! Wenn Ihr schon einen Architekten beauftragt habt, sollte der sich mit seinen guten Kontakten zum Bauamt darum kümmern. Wenn er ohnehin einen Bauantrag stellt soll er doch den Bestand mit in den Antrag hineinnehmen und auch beim Brandschutz kann man verhandeln. Braucht Ihr einen Brandschutznachweis? Welche Gebäudeklasse ist das denn, GK3? Ggf. kann man mit etwas Kreativität in der Grundrissplanung bzw. -darstellung auch in die Gebäudeklasse 2 zurück, was erhebliche Erleichterungen hinsichtlich des Brandschutzes brächte. Grundsätzlich gibt es Bestandschutz: beim Brandschutz gilt diese einfache Regelung nicht mehr uneingeschränkt, da kann die Feuerwehr bzw. das Bauaufsichtsamt auch im Bestand Forderungen stellen.

Gruß, a_D_x
 
Gebäudeklasse

Also auf GK2 kommen wir mit Sicherheit nicht, sind egal wie man das schiebt, es bleiben immer mehr als 2 Nutzungseinheiten.

Das große Problem wird wohl ein Wohnungseingang darstellen, da man im Bereich des Zugangs den Kopf einziehen muss, das geht wohl nicht als Fluchtweg durch.
Wie ist das eigentlich, ich habe jetzt über einen Kaufvertrag von 1974 herausgefunden das das Gebäude laut Erbbaurecht usw. seit 1968 als Wohngebäude bezeichnet wird. Desweiteren des weiteren geht daraus hervor das das Gebäude vor 1968 wohl Modernisiert, Saniert wurde.
Zudem Steht da was von 3 Wohnungen die sich im Haus befinden. Reicht das eventuell schon als Nachweis das dieses Hofgebäude schon länger als Wohnhaus benutzt wird? Wie ist das mit der lichten Höhe von 2,4m die haben wir natürlich in keiner Wohnung, die höchste Decke liegt so bei 2,25m die niedrigste so bei 2,10m. Gibt das Probleme bei der Legalisierung, oder ist das halt Bestand?

Gruß
 
Thema: Legalisierung Bauernahus, Wohnungsausbau Außenbereich

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