Förderungen Denkmalschutz

Diskutiere Förderungen Denkmalschutz im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo Leute! Für Eigengenutzte Baudenkmäler gibt es ja die Möglichkeit, dass man zu 90 % über 10 Jahre die Umbaumaßnahmen abschreiben kann. Wie...
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emroko

Beiträge
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Hallo Leute!

Für Eigengenutzte Baudenkmäler gibt es ja die Möglichkeit, dass man zu 90 % über 10 Jahre die Umbaumaßnahmen abschreiben kann.
Wie ist das nun, wenn man aus einem Einfamilienhaus drei Wohnungen macht, in eine Wohnung selbst einzieht und zwei Wohnungen vermietet?
Kann man dann garnix abschreiben oder nur den Anteil der eigenen Wohnung?

Vielen Dank im Voraus.
Gruß emroko
 
7i

Hallo,
Eigentlich ist das eine Frage an einen Steuerberater.

Aus Erfahrung weiß ich aber, das man alles abschreiben kann, aber erst ab dem Zeitraum der Vermietung.

viele Grüße
 
§7i und 10f EStG

Hallo!

1. Steuerberater Fragen.

2. Die Kosten werden geteilt. Der Teil für die eigengenutzte Wohnung kann über 10 Jahre je 9% in Anlage FW angesetzt werden. Der Teil für die vermieteten Wohnungen ist entweder sofort abziebarer Erhaltungsaufwand oder nachträgliche Herstellungskosten. Je nachdem werden dann angesetzt:

Im 1. Jahr 100%
über 5 Jahre je 20%
Zunächst 8 Jahre 9%, danach 4 Jahre 7%
Über 40 Jahre 2,5% oder über 50 Jahre 2%

Konsequenz daraus: Fragen Sie jeaden, der sich damit auskennt.

Sie können aber davon ausgehen, dass sich ein Großteil Ihrer Ausgaben steuerlich auswirkt.
 
Thema: Förderungen Denkmalschutz

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