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Cilli Doernhoefer-Krupka
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Hallo,wir haben eine Neubauwohnung im Passivhausstandart erworben. Die Wohnung liegt im Erdgeschoß. Laut Baubeschreibung sollen alle Wohnungen mit Estrichunterbau gebaut worden sein. Nach Problemen wegen des Parketts wurde uns mitgeteilt das unsere Wohnung keinen Estrichbelag sondern einen gleichwertigen Belag haben soll. Das Parkett wäre schwimmend verlegt. Die Lärmschutzbestimmungen wären erfüllt, was wir anzweifeln. Nun wird demnächst ein neues Parket verlegt werden. Welches Material ist Estrich Gleichwertig? Ist es ein Nachteil wenn kein Estrichbelag vorhanden ist. Die Trittschallgeräusche in der Wohnung sind sehr hoch! Kann es an dem fehlenden Estrich liegen? Wie kann man eine Gleichwertigkeit überprüfen? Macht es Sinn einen Gutachter zu beauftragen?