Fachwerk.de - Was ist gleichwertig mit Estrichbelag

Hallo,wir haben eine Neubauwohnung im Passivhausstandart erworben. Die Wohnung liegt im Erdgeschoß. Laut Baubeschreibung sollen alle Wohnungen mit Estrichunterbau gebaut worden sein. Nach Problemen wegen des Parketts wurde uns mitgeteilt das unsere Wohnung keinen Estrichbelag sondern einen gleichwertigen Belag haben soll. Das Parkett wäre schwimmend verlegt. Die Lärmschutzbestimmungen wären erfüllt, was wir anzweifeln. Nun wird demnächst ein neues Parket verlegt werden. Welches Material ist Estrich Gleichwertig? Ist es ein Nachteil wenn kein Estrichbelag vorhanden ist. Die Trittschallgeräusche in der Wohnung sind sehr hoch! Kann es an dem fehlenden Estrich liegen? Wie kann man eine Gleichwertigkeit überprüfen? Macht es Sinn einen Gutachter zu beauftragen?
Energiesparen heisst Umwelt schonen
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Cilli | 25.02.07
Bauunterlagen
Einfach erst einmal die Bauunterlagen einsehen bzw. anfordern.
Diese mit einem Sachverständigen durchsichten und danach dann weiterentscheiden.
Es kann sich ja auch um Trockenestrich handeln, also Fermacellaufbau!

Foto dazu wäre eventuell noch hilfreich.

Grüße Udo
LEHM - natur am bau
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LehmHandWerk Udo Mühle | LehmHandWerk: | 25.02.07
Wenn es sich
um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus handelt muss der Schallschutz nach DIN bzw. sogar erhöhte Werte eingehalten werden. Dies muss durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Dies ist durch den Bauherren zu beauftragen. Dem Käufer einer Wohnung müssen aus meiner Sicht alle relevanten Unterlagen (Bauantrag, Ausführungsplanung, Wärmeschutz bzw Passivhausnachweis, Schallschutznachweis, ...) zur Verfügung gestellt werden. Aus diesen Unterlagen geht hervor, welche Qualität in welcher Form herzustellen ist.
Aus meiner Sicht ist ein Estrich nicht die gehobene Qualität sondern eher die Billigvariante, auch wenn er beim Schallschutz ein paar kleine Vorteile bringen kann.

Wenn man den geplanten Aufbau kennen würde, könnte man an dieser Stelle vielleicht ein paar Alternativen vorschlagen. Wenn die Wohnung im Erdgeschoss liegt dürften hier auch sehr hohe Ansprüche an den Wärmeschutz zu erfüllen sein.
Der Weg ist das Ziel
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 26.02.07
Vielen Dank für fachkundige Hilfe bezüglich Estrichproblemen
Vielen Dank an alle die uns mit fachkundigen Ratschlägen beiseite standen!! Wir sind nun ein kleines Stück weitergekommen wie wir mit unserem Problem umzugehen haben. Wir werden das Fachwerkforum wärmstens weiterempfehlen.

Herzliche Grüße

Cilli und Stephan
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Cilli | 01.03.07
Was ist gleichwertig mit Estrichbelag
Wie der Zufall so will konnte ich ein paar Photos von dem Boden der, noch nicht fertiggestellete, Baugleichen Nachbarwohnung machen. Die Aussage eines Arbeiter war " Hier kann kein Estrich mehr verlegt werden weil dann die Türen nicht mehr passen". Ist dieser, meiner Ansicht nach, reiner Betonboden ohne schwimmenden Estrich, Gleichwertig mit Estrichbelag? Wie bekomme ich die Bilder ins Forum??
Herzliche Grüße
Cilli
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Cilli | 01.03.07
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dann geht das mit den Bildern ganz leicht. Ein Betonboden kann aber nie die gleichen Werte haben wie ein schwimmend verlegter Estrich.
Der Weg ist das Ziel
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 01.03.07
Was ist gleichwertig mit Estrichbelag hier die Bilder
Was ist gleichwertig mit Estrichbelag hier die BilderVielen Dank für die Tipps!! Ich werde nun die Bilder anhängen.
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Cilli Doernhoefer-Krupka | 01.03.07
Was ist gleichwertig mit Estrichbelag hier die Bilder
Was ist gleichwertig mit Estrichbelag hier die BilderNoch ein Bild!
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Cilli Doernhoefer-Krupka | 01.03.07
Was ist gleichwertig mit Estrichbelag hier die Bilder
Was ist gleichwertig mit Estrichbelag hier die BilderNoch ein Bild!
Energiesparen heisst Umwelt schonen
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Cilli Doernhoefer-Krupka | 01.03.07
Ob das
in guter Beton oder ein schlechter Estrich ist, ist nur schwer zu beantworten. Sollte es sich um einen schwimmenden Estrich handeln ist er vermutlich sowieso unwirksam, weil die Randdämmstreifen fehlen zumindesten sind sie nicht zu sehen.
Ich würde euch doch dringend dazu raten beim Verkäufer die Angaben über den jetzt vorhandenen Bodenaufbau und den Passivhausnachweis anzufragen. Darüber hinaus fragt doch auch noch nach dem Schallschutznachweis. Wie bereits gesagt, diese Unterlagen stehen euch als neuem Eigentümer zu.
Der Weg ist das Ziel
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Ingenieurbüro + baubiologische Beratungsstelle IBN | Fred Heim | 01.03.07

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