Fachwerk.de - Ausbau einer Scheune zur Wohnung

Hallo,

wir möchten uns gerne einen kleinen Resthof kaufen. An das Wohnhaus ist eine Scheune rangebaut, der Dachboden der Scheune ist L-förmig mit dem Dachboden des Wohnhauses verbunden. Wir würden gerne den Scheunenboden zur Wohnung umbauen, das Scheunengebäude ist zu ca. 2/3 hochgemauert, oben ist auf der einen Seite Holz, andere Seite Blech. Das Haus liegt im Aussenbereich, Alleinlage. Gibt es dazu irgendwelche Bestimmungen (z.B. wie lange der landwirtschaftliche Betrieb schon still liegt etc.) die zu beachten sind? Hoffe ich habe die Frage einigermassen konkret rübergebracht...danke schonmal im vorraus für Antworten


Sven | 06.09.05
Nutzungsänderung beantragen
Hallo.
Die Scheune wurde damals im Bauantrag wahrscheinlich als Landwirtschaftliches Gebäude, oder Gewerbliches Nebengebäude eingetragen. Auf alle Fälle die damaligen Anträge(Baupläne) durchgehen. Wenn nun dieses Gebäude einer anderen Nutzung zugeteilt wird, also Wohnraum, muss wieder ein Bauantrag mit Statik und Gutachten eines Architekten zur Genehmigung gebracht werden, was aber durch den Ausbau sowieso erstellt werden muss.Dieser läuft unter den Namen "Nutzungsänderung" Auf alle Fälle nicht vorher anfangen. Ein Architekt kann Ihnen da fachmännische Auskunft geben, denn es ist sein Beruf. Er gibt die Vorgaben welche Auflagen erfüllt werden müssen. Viel Spass.


Kornelia de Jong | 06.09.05
Genehmigung erforderlich
Hallo Sven,

das ist wahr. Für eine Nutzungsänderung mit Ausbau zur Wohnung braucht man in jedem Fall eine Genehmigung. Das ist alles kein grosses Problem, muss aber richtig und von einem vorlageberechtigten Architekten gemacht werden, ggf. mit vereinfachtem Genehmigungsverfahren.
Diese Investition zahlt sich aber am Ende des Tages wirklich aus, denn als Laie kann man aus Unwissenheit viele (technische) Fehler machen, und dann sind Ärger und Folgekosten gross.
Ausserdem kann ein erfahrener Architekt oft durchaus kostengünstigere Sanierungs- und Ausbaumassnahmen vorschlagen, als dies viele Laien wissen, sodass auch hier ein grosses Einsparpotential liegt. Schliesslich gibt es auch handwerklich erfahrene und versierte Architekten, die ggf. Eigenleistung fördern und begleiten können.
Ich habe bereits solche Umbauten in SH durchgeführt, und bin gerne bereit, Ihnen weiterhelfen.

mit besten Grüssen,
behutsam umgehen
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Atelier für traditionelles Bauen | Jan Hülsemann | 06.09.05
Außenbereich
im Außenbereich wird die Errichtung neuer Wohnungen meist nicht zugelassen, auch wenn es sich um eine Nutzungsänderung handelt. Ihre Wohnung auch in den Scheunenbereich zu erweitern würde kein Problem darstellen. Am besten mit dem zuständigen Bauamt abklären, ob eine zusätzliche Wohnung genehmigungsfähig ist. Dann den Architekten beauftragen.
Altbauten qualitätvoll sanieren
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Architektur + Baubiologie Rainer Stasch | Rainer Stasch | 07.09.05
Bauantrag
Hallo zusammen,
da ich selber nahezu den gleichen Sachverhalt vor Augen habe wie Sven würde ich gerne wissen wieviel so ein Bauantrag auf Nutzungsänderung denn kostet. Ich weiss vom Bauamt soviel, dass es sich nach dem umzubauenden Bauvolumen richtet und prinzipiell gehandhabt wird wie ein "normaler" Bauantrag für einen Neubau. Was muss der Architekt denn alles machen und was lässt er sich berechnen ?
Selber machen aber richtig
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Marco Hahn | 29.02.08
Erstmal Bauvoranfrage?
Bevor Sie einen aufwendigen Bauantrag erstellen lassen, kann es sinnvoll sein erst einmal eine Bauvoranfrage zu stellen. Das können Sie selber machen - in Schrift- und Zeichnungsform. Also am besten einen Lageplan und soweit vorhanden die Grundrisszeichnungen nehmen und mit einem Buntstift den Bereich, der von der Veränderung betroffen ist umranden (ruhig großzügig!), eine kurze Beschreibung von dem, was Sie Vorhaben und das ganze als Bauvoranfrage an das zuständige Bauordnungsamt schicken.
Altbauten qualitätvoll sanieren
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Architektur + Baubiologie Rainer Stasch | Rainer Stasch | 01.03.08
Aussenbereich
Hallo Sven
In meiner letzten Fortbildung habe ich gelernt,dass nach dem neuen BaugGB 2004 in Aussiedlerhöfen im Aussenbereich bis zu 3 Wohnungen zulässig sind.Die äussere Gestalt darf aber nicht verändert werden.

viele Grüße aus Nordhessen
Denkmäler schützen heißt nicht Genuß suchen,sondern Pietät üben (Georg Dehio)
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Architekturbüro | Robert Göbel (Dipl. Ing . FH) | 01.03.08

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