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Ronny Neubert
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Ich versuche das ganze mal allgemein zu schildern, damit keine Rechtsberatung daraus wird.
Fall:
ein unverheiratetes Pärchen M+W möchte gern in das Haus von W's Großmutter ziehen.
Dazu muss aber die leerstehende Wohnung saniert werden.
Die Sanierung müssten aber M+W übernehmen und ebenfalls die finanziellen Mittel aufbringen.
Dafür könnten M+W die Wohnung umsonst oder zu einem Spottpreis mieten.
Die Nebenkosten würden von M+W getragen.
Allerdings bestehen für M 2 große Risiken:
Problem 1: Mann will es nicht hoffen, aber angenommen W wirft M raus, dann ist M sein Geld los.
Problem 2: Das Grundstück wird irgendwann verkauft und müsste geräumt werden, dann ist M ebenfalls sein Geld los.
Wie kann man so etwas am sinnvollsten gestalten?
M hatte sich vorgestellt einen Darlehensvertrag mit W's Großmutter zu machen, das Geld zu leihen und die Tilgung +Zinsen mit einer Miete zu verrechnen. Selbst wenn M die Wohnung nicht mehr nutzen könnte, hätte M noch die Rechte aus dem Darlehensvertrag.
Was aber ist mit den Arbeitsstunden und dem Schweiß und den Nerven von M+W? Könnte man dann eine Art Entschädigung vereinbaren, die man über die Laufzeit "abschreibt"?
Gibt es für so etwas Musterverträge oder gerichtliche Urteile?
Würdet Ihr anders an die Sache rangehen?
MfG
Fall:
ein unverheiratetes Pärchen M+W möchte gern in das Haus von W's Großmutter ziehen.
Dazu muss aber die leerstehende Wohnung saniert werden.
Die Sanierung müssten aber M+W übernehmen und ebenfalls die finanziellen Mittel aufbringen.
Dafür könnten M+W die Wohnung umsonst oder zu einem Spottpreis mieten.
Die Nebenkosten würden von M+W getragen.
Allerdings bestehen für M 2 große Risiken:
Problem 1: Mann will es nicht hoffen, aber angenommen W wirft M raus, dann ist M sein Geld los.
Problem 2: Das Grundstück wird irgendwann verkauft und müsste geräumt werden, dann ist M ebenfalls sein Geld los.
Wie kann man so etwas am sinnvollsten gestalten?
M hatte sich vorgestellt einen Darlehensvertrag mit W's Großmutter zu machen, das Geld zu leihen und die Tilgung +Zinsen mit einer Miete zu verrechnen. Selbst wenn M die Wohnung nicht mehr nutzen könnte, hätte M noch die Rechte aus dem Darlehensvertrag.
Was aber ist mit den Arbeitsstunden und dem Schweiß und den Nerven von M+W? Könnte man dann eine Art Entschädigung vereinbaren, die man über die Laufzeit "abschreibt"?
Gibt es für so etwas Musterverträge oder gerichtliche Urteile?
Würdet Ihr anders an die Sache rangehen?
MfG