neuer Dachstuhl mit Ausbau obere Wohnung

Diskutiere neuer Dachstuhl mit Ausbau obere Wohnung im Forum Fachwerkkonstruktion im Bereich - Wir haben vor ca. 5 Jahren einen ehemals landwirtschaftlich bewirtschafteten Resthof gekauft. Seither haben wir einen lieben Nachbarn, der alles...
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Brodrück

Guest
Wir haben vor ca. 5 Jahren einen ehemals landwirtschaftlich bewirtschafteten Resthof gekauft. Seither haben wir einen lieben Nachbarn, der alles tut, um uns das Leben schwer zu machen - jedoch bisher ohne Erfolg. Nun haben wir aber wahrscheinlich einen Fehler begangen. Unser Dachstuhl war morsch und musste dringend erneuert werden. Im oberen Geschoß befanden sich zum Zeitpunkt des Kaufes einige Zimmer in einfacher Ausstattung (ohne Heizung) sowie ein als Dachboden genutzter Raum. Die Etage war von der unteren Wohnung zu begehen. Wir haben einen Zimmermann beauftragt, den Dachstuhl zu erneuern und im Zuge dessen haben wir auch die obere Wohnung ausgebaut. Ebenfalls haben wir einen neuen Eingang von draußen geschaffen und den Zugang von unten geschlossen. Mittlerweile ist die Wohnung zum zweiten Mal vermietet. Und nun war das Bauamt während unserer Abwesenheit dort und hat sich die Wohnung angesehen. Und der Mieterin erklärt, dass es keine Genehmigung für die Wohnung gibt. Was kann uns hier im schlimmsten Fall passieren, bzw. wie reagieren wir jetzt am besten um nicht noch mehr Unheil heraufzubeschwören. Wenn wir tatsächlich die Wohnung oben nicht mehr nutzen bzw. vermieten dürfen, könnten wir das Haus nicht halten. Als Nachweis, dass dort oben bereits Zimmer waren haben wir nur das Expose und die Grundrisszeichnung der Maklerin.
 
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Sie müßten vermutlich nachträglich ein Baugesuch stellen, um die Sache noch genehmigen zu lassen. Voraussetzung ist natürlich, daß die Maßnahme prinzipiell in dieser Form genehmigungsfähig ist.

Also ich würde zum Bauamt gehen und dem Sachbearbeiter genau das erzählen und die Frage stellen, wie Sie es hier im Forum getan haben. Wenn Sie den Willen zeigen, die Sache zu heilen, wird man Ihnen schon helfen. Viel Glück!

Rudolph Koehler
 
tja,
sie müssen wohl auch mit einem empfindlichen bußgeld rechnen und einer nutzungsuntersagung fürs erste - falls sie illegal gebaut haben. falls eben - ist wahrscheinlich die frage, ob schon die vorige ausstattung als wohnraum zu klassifizieren war. ohne heizung in irgendeiner form seh ich da aber schwarz.
und dann müssen sie die baugenehmigung nachholen.
möglicherweise, mit ein bißchen verhandlungsgeschick, läßt sich ja díe nutzungsuntersagung abwenden (da kämen dann wohl noch schadenersatzerforderungen ihrer mieterin auf sie zu), wenn der genehmigungsantrag schnell eingereicht wird.
also: sie haben keine zeit zu versäumen und gehen sie schnell zu einem anwalt mit schwerpunkt öffentliches baurecht (da gibt es nicht viele) und lassen sich beraten.

netter nachbar!
 
Thema: neuer Dachstuhl mit Ausbau obere Wohnung
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