B
Brodrück
Guest
Wir haben vor ca. 5 Jahren einen ehemals landwirtschaftlich bewirtschafteten Resthof gekauft. Seither haben wir einen lieben Nachbarn, der alles tut, um uns das Leben schwer zu machen - jedoch bisher ohne Erfolg. Nun haben wir aber wahrscheinlich einen Fehler begangen. Unser Dachstuhl war morsch und musste dringend erneuert werden. Im oberen Geschoß befanden sich zum Zeitpunkt des Kaufes einige Zimmer in einfacher Ausstattung (ohne Heizung) sowie ein als Dachboden genutzter Raum. Die Etage war von der unteren Wohnung zu begehen. Wir haben einen Zimmermann beauftragt, den Dachstuhl zu erneuern und im Zuge dessen haben wir auch die obere Wohnung ausgebaut. Ebenfalls haben wir einen neuen Eingang von draußen geschaffen und den Zugang von unten geschlossen. Mittlerweile ist die Wohnung zum zweiten Mal vermietet. Und nun war das Bauamt während unserer Abwesenheit dort und hat sich die Wohnung angesehen. Und der Mieterin erklärt, dass es keine Genehmigung für die Wohnung gibt. Was kann uns hier im schlimmsten Fall passieren, bzw. wie reagieren wir jetzt am besten um nicht noch mehr Unheil heraufzubeschwören. Wenn wir tatsächlich die Wohnung oben nicht mehr nutzen bzw. vermieten dürfen, könnten wir das Haus nicht halten. Als Nachweis, dass dort oben bereits Zimmer waren haben wir nur das Expose und die Grundrisszeichnung der Maklerin.